Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist reduzieren möglich?

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Eine Reduzierung der Kündigungsfrist ist nur möglich, wenn dein jetziger Arbeitgeber einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt.

Wenn nicht, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als die Zeit bis Ablauf deines Vertrages auch dort zu arbeiten.

Und komme bitte nicht auf die Idee krankzufeiern. Schließlich willst du noch ein gutes Arbeitszeugnis bekommen, und du solltest auch deine Noch-Kollegen nicht hängen lassen.

Sechs Monate Kündigungsfrist sind schon übel... Viele Unternehmen stellen einen gar nicht erst ein, wenn sie hören, dass man erst in einem halben Jahr anfangen kann. Du hast Glück, dass deine neue Firma damit wohl kein Problem hat.

das is aber ne lange frist! 6 monate?! normal sind etwa 4 wochen!

nunja... wenns wirklich so ist. es gibt tricks.. krankenscheine etc

Was nutzt ein Krankenschein? Beim neuen Arbeitgeber kann er trotzdem nicht anfangen

@Hexle2

das war nur ein ansatz, ich erzähl hier doch nich wie man drum rum kommt... krank machen ohne krankenschein....dann wird man gekündigt meist sehr schnell und wenn man was neues hat ist das ja kein problem...nur EIN beispiel.....aber ich würd versuchen erstmal da normal rauszukommen

du kannst mit deinem arbeitgeber einen aufhebungsvertrag schließen und die kündigungszeit reduzieren.

rede mal mit ihm, vielleicht lässt er sich trotz deiner kündigung noch darauf ein.

Wenn Dein Noch-Arbeitgeber keinen Aufhebungsvertrag mit Dir schliesst, wirst Du wohl Deine Kündigungsfrist einhalten müssen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer treffen nur zu wenn es im Arbeitsvertrag keine anderslautende Vereinbarung gibt. Der Arbeitgeber kann längere Kündigungsfristen mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, solange dieser nicht schlechter als der Arbeitgeber gestellt ist.

6 Monate Kündigungsfrist?

" Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor, siehe unten"