Halbwaisenrente rückwirkend einklagen?

5 Antworten

Die Halbwaisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr an denjenigen gezahlt, der das Sorgerecht für das Kind hat. Die Rente ist als Unterhaltsersatz des Verstorbenen zu sehen, soll also für die Miete und Verpflegung des Kindes ausgegeben werden. Soll, heißt, das man davon ausgeht, dass es für das Kind verwendet wird, aber das  kann und wird nicht kontrolliert werden.Die Waisenrente muss NICHT für das Kind gespart werden, daher ist eine rückwirkende Forderung der Rente nicht erfolgsversprechend!!

Das Geld steht dem Erziehungsberechtigten zu, zumindest bis zur Volljhrigkeit, es ist dafür gedacht, Miete, Essen, Kleidung usw. Ab Volljährigkeit steht es zwar dem Kind zu, aber wenn es noch zu Hause wohnt, dann muss es sich mit dem Geld ebenso an den Kosten beteiligen, die es verursacht.

Erst wenn das Kind auszieht (und noch in Ausbildung ist), steht ihm das Geld in bar zu. Dann entstehen dem Kind aber auch selbst Kosten für Miete, Lebensunterhalt etc.

Eine Einforderung wird daher nur erfolgreich sein, wenn das Kind alleine lebt und für diese Zeit. Für die Zeit hat das Kind ja bereits Leistungen vom Vater erhalten, wenn auch nicht in bar.

Das Geld steht dem Vater zu bis die Waise 18 Jahre alt ist. Der Vater muss damit das Kind finanzieren.

Die Halbwaisenrente steht dem Elternteil zu. Er muss sie für das Kind verwenden.

Wer hat denn den Lebensunterhalt von dem Kind bezahlt? Der Vater?