Haftpflichtschaden entschädigung!

8 Antworten

Die Haftpflichtversicherung erstattet den Zeitwert des Gerätes. Die Tasache, dass es keine Ersatzteile mehr gibt, lässt darauf schließen, dass es sich um ein wirklich älteres Gerät handelt. Dabei dürfte der Zeitwert sich gegen Null bewegen. Natürlich bekommen sie keinen neuen Herd. Sie können höchstens einen gebrauchten beanspruchen.

Die Versicherung sieht das folgendermaßen.

Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 15 Jahren.

D.h. Nach 15 Jahren muß sowieso ein neuer Herd angeschafft werden.

Haftpflichtversicherung ist keine Neuwertversicherung wie die Hausratversicherung. Es soll nur wieder der alte Zustand hergestellt werden. Und in der Tat, Herde und Kochplatten gibt es getrennt zu kaufen. Es gibt für jedes defekt Ceranfeld Ersatz!!!

Versuch im Internet einen 10 Jahre altes Ceranfeld zu kaufen. Der Wert den Du bezahlen mußt, ist der Wert den Du von der Versicherung verlangen kannst.

Sag den Hersteller und das Modell, ich finde für Dich das passende Ceranfeld.

Oder hattet ihr gedacht, man kann auf diese Weise an einen neuen Herd kommen?

Bei Brillenschäden ist es ähnlich, nur das dort nur von 4-6 Jahren ausgegangen wird. Sind die Brillenwerte unterschiedlich, hätten die Gläser eh erneuert werden müssen und die alten haben somit keinen Wert mehr.

Wenn Du sagst der Herd hat 850 € gekostet, ist er nach 2002 angeschafft, also erst 8 Jahre alt. Es sind def. passende Ceranfelder zu bekommen. Im übrigen solltest Du diesen Schaden niemals niemals niemals niemals über den Vertreter abwickeln, sondern immer mit der Schadenabteilung in der Zentrale.

huskycologne  01.11.2010, 10:34

http://www.ceranfeld-kochfeld.de/kochfelder.html

hier wirst Du auf jeden Fall fündig.

Einfacher und das hatte ich leider vergessen, den Schaden über die Hausratglasversicherung Deiner Schwiegereltern abzurechnen, sofern sie besteht, die dann ihrerseits Deine Haftpflichtversicherung in Regress nehmen kann, wenn sie das möchte.

Grundsätzlich ist die Versicherung nur zu einer Erstattung des Zeitwertes verpflichtet. Ist die beschädigte Sache jedoch nicht mehr zu reparieren, so muss der Versicherer selbstverständlich eine neue Sache bezahlen, da der Geschädigte grundsätzlich schadfrei gehalten werden sollte. Lediglich ein Abzug "Neu für Alt" wäre denkbar (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsausgleich). Wird jedoch eher im Kfz-Bereich angewandt und wirklich selten in so einem Fall! 50 € würde ich als absolut unangemessen betrachten, 400 € ist wahrscheinlich schon etwas wo sich die Interessen treffen. Was tun? - Deine Schwiegereltern müssen gegen dich vorgehen und deutlich machen (schriftlich) das ihnen 50 € nicht reichen und sie anwaltliche Schritte überlegen. Du kannst das dann der Versicherung mitteilen und auf eine bessere Regulierung hoffen.

huskycologne  01.11.2010, 10:30

Deine Antwort ist zu grossen Teilen falsch und stiftet nur unnötig Verwirrung:

  1. Der link führt zum Begriff Vorteilsausgleich

Dieser hat etwas mit wegfallenden Vermögensaufwendungen oder Zuflüssen zu tun, die ohne den eingetretenen Schaden nicht entstanden wären. Hat also überhaupt nichts mit der Kfz-Regelung "Neu für Alt" zu tun.

  1. Der Begriff Denkbar, würde, wahrscheinlich spiegelt nur Deine Meinung wieder, aber kein kaufmännisch betrachteter Sachverhalt eines Versicherungsfalles. Mit Meinungen ist nur deine subjektive Sicht des Vorgangs gemeint und hilft hier leider überhaupt nicht weiter.

  2. Der Rest Deines Beitrages spiegelt wieder, das Du Dich weder im Versicherungsbereich noch im Regulierungsbereich und deren Grundsätzen auskennst.

Wenn man von Dingen keine Ahnung hat, ist es besser zu schweigen. Schlimmer als etwas nicht zu wissen, ist es Halbwissen zu verbreiten und Du tust das, obwohl Du vor jeder Antwort gefragt wirst, ob Du sicher bist, das diese Antwort für den Fragenden hilfreich ist...

kurzvor12  01.11.2010, 10:56
@huskycologne

So ein Blödsinn. Neu für alt ist keine ausschließliche Kfz-Regelung, sondern betrifft jeden Haftpflichtschaden, bei dem eine alte Sache nicht zu ersetzen ist ohne einen Mehrwert für den Versicherunsgnehmer zu erreichen. Und warum findet man dann unter dem Link eine Definiton zu "Neu für alt"? Achja, wahrscheinlich weil das nichts damit zutun hat, wie konnte ich das vergessen. Und du hast recht, - kann man das Cerankochfeld noch besorgen gilt natürlich das. Es ist natürlich viel leichter anzunehmen, dass dies noch möglich ist, obwohl der FE schreibt, dass dies nicht möglich ist. Auch hat die betreffende Versicherung sicherlich nicht so gute Quellen wie Du und es ist sicherlich die Pflicht des VNs sich selbst über entsprechende System zu informieren, ob ein Ersatz zu beschaffen ist. Blödsinn. Ausserdem ist die Vorgehensweise korrekt. Der Versicherungsnehmer kann keinen eigenen Anspruch gegen seine eigene PHV durchsetzen, hier muss der Anspruchsteller handeln. Oder ist irgendwas an den AHB in der Hinsicht unklar, Stichwort "Vollmachten des VR" und "Schuldeingeständniss" oder "Abwehr unberechtigter Ansprüche". Von daher sind meine Aussagen korrekt. Mit der Nutzungsdauer hast du natürlich recht, ändert nur auch rein gar nichts.

Was machte der Schwiegersohn/Schwiegertochter mit dem Topf am Herd? War er/sie selbst dort beim kochen? Hier sollte näher ausgeführt werden.

Grundsätzlich ist es richtig, dass nur der Zeitwert ersetzt wird. Wenn ein Kochfeld nicht mehr zu beschaffen ist, ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden des (gesamten) Herdes auszugehen. Hier ist der Zeitwert des gesamten Herdes zu ermitteln. Einen Restwert haben solche Haushaltsgeräte iaR nicht, so dass dieser vernachlässigt werden kann.

Bei einem Herd ist tatsächlich davon auszugehen, dass nur noch ein geringer Zeitwert besteht. Am besten mal auf Plattformen wie ebay nachsehen, zu welchem Preis vergleichbare Herde angeboten bzw. verkauft werden.

huskycologne  01.11.2010, 10:42

Deine Informationen entbehren jeder Grundlage. Kochfelder die erst 8 Jahre alt sind, sind auf jeden Fall zu beschaffen.

Woher beziehst Du die Information, das es sich um einen Totalschaden handelt?

charles0308  01.11.2010, 13:47
@huskycologne

Deinen bisherigen Ausführungen und Kommentaren entnehme ich, dass Du für Dich allein das Recht in Anspruch nimmst der Wahrheit letzter Schluss zu sein.

Dann aber solltest >Du meine Ausführungen auch richtig lesen. Ich bin es leid, mit Leuten zu diskutieren, die von Schadenregulierung relativ wenig und/oder gar keine Ahnung haben.

Die zahlen imn den meisten Fällen nur einen Restwert

charles0308  01.11.2010, 09:55

ein Restwert wird bei einem wirtschaftlichen Totalschaden vom Zeitwert in Abzug gebracht. Ihre Definition ist daher nicht richtig.

charles0308  01.11.2010, 09:55

ein Restwert wird bei einem wirtschaftlichen Totalschaden vom Zeitwert in Abzug gebracht. Ihre Definition ist daher nicht richtig.