Haftbefehl Vermögensauskunft?

6 Antworten

> Wie lange dauert es vom Antrag des Haftbefehls bis zur Austellung? Kriegt der GV ihn sofort?

Tage bis maximal einige Wochen

> Kriegt der Schuldner den Haftbefehl auch zugestellt?

Nein, aber der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner irgendwann auch darüber informieren, dass ihm ein Verhaftungsauftrag vorliegt.

> Wird man dann sofort vom GV mit der Polizei aufgesucht oder wird der GV nochmals einen letzten Termin zur Auskunft ansetzen?

Schon im Kosteninteresse wird der Gerichtsvollzieher eine weitere Gelegenheit geben, die Vermögensauskunft abzulegen oder zu zahlen.

ein Haftbefehl ist meist schon sicher durch die erfolglose Terminierung zur Vermögensauskunft. Selbst Schuld wenn der Gläubiger diese schwänzt. Man kann immer einen anderen Termin ausmachen oder das Büro aufsuchen.

Die Vogel Strauss Taktik klappt nie.

Der Schuldner bekommt den Haftbefehl zugestellt. Und nein, es gibt dann keine Chance mehr doch noch die Vermögensauskunft zu erteilen.

Warum auch? Davor gab es gefühlte 100 Möglichkeiten um aus der Sache gut rauszukommen.

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Ankündigung zur Vollstreckung, Ankündigung zur Vermögensauskunft.......

Und nein, es gibt dann keine Chance mehr doch noch die Vermögensauskunft zu erteilen.

Doch, natürlich gibt es die. Der Haftbefehl nach § 802g ZPO hat ja genau den Sinn, den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bewegen (Erzwingungshaft) § 802i Abs. 1 Satz 1 ZPO

Der Schuldner bekommt den Haftbefehl zugestellt

Nein, bekommt er in der Regel nicht. § 802g Abs. 1 Satz 3 ZPO

Der Haftbefehl ist lediglich zum Erzwingen der Vermögensauskunft. Sobald man die abgibt (geht auch jederzeit nach der Verhaftung noch) wird der HB wieder aufgehoben.

Da schreibt dir keiner, Haftbefehl wird persönlich zugestellt. Sie wären schön blöd wenn sie den per Post verschicken, da kannste nämlich abhauen, wodurch sie dich dann suchen müssten.

Du solltest lieber zahlen , notfalls beim GV. kleine Brötchen backen, vielleicht ist noch Ratenzahlung drin. Oder Vermögensauskunft, P- Konto bei deiner Bank, dann behältst du einen "pfändungsfreien Betrag", gepfändet wird nur was darüber liegt. Privatinsolvenz is auch ne Option, dauert 7 Jahre. Auskunft gibts bei Gericht kostenlos.

Alles andere ist kontraproduktiv, macht die ganze Sache nur teurer, und zwar ordentlich!

Absitzen im Knast ist auch keine Lösung weil die Gläubiger 30 Jahre auf deine Kohle, solltest du mal welche haben, zugreifen können.

Da kommt keine Polizei :-) Aber man informiert dich auch nicht.

Zahle oder mach die Auskunft. Du kannst das nicht hinauszöger, es bringt dir nichts ein.

Hallo.

Der GV bekommt den Vollstreckungsbescheid, Gemeinden und Landkreise können das selbst machen.

Der GV besucht den. Bei nicht antreffen legt er einen Zettel in den Briefkasten, das geht je nach Lage der Dinge verschieden schnell.

Wenn nie anzutreffen, geht der GV mit der Polizei und brechen die Tür auf und Pfänden oder bei Zwangsräumung wird ausgeräumt und irgendwo eingelagert,

Die Kosten werden von den Pfändbaren Sachen abgezogen.

Das ist jetzt grob der Überblick.

Mit Gruß

Bley 1914