haftantritt oder nicht?
Wenn jemand eine nicht bezahlte geldstrafe hat und den strafantritt per post bekommen hat, aber jetzt ein teil des betrages bezahlt, muss derjenige dann immer noch die haft antreten oder kann der haftantritt verschoben werden bis der nächste ausfall der zahlung ist und liegt das im ermessen der Staatsanwaltschaft?
2 Antworten

Das liegt im Ermessen des Rechtspflegers bei der Staatsanwaltschaft, der ist originär für die Vollstreckung von Geld- und Haft- bzw. Ersatzfreiheitsstrafen zuständig. Eine Geldstrafe soll nachhaltig vollstreckt werden. Wenn man einer Ratenzahlung nicht nachkommt, ist die vereinbarte Ratenzahlung widerrufen und es wird Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und ggf. Haftbefehl durch den Rechtspfleger erlassen. In dem Fall müsste die gesamte Geldstrafe sofort bezahlt werden um die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Zahlungen werden dann natürlich auf die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe angerechnet. Aber sonst heißt es Knast.

Ne, ich studiere Jura. Das Knastis sich mit der StVollstrO auskennen kann ich mir denken. Wenn ich den halben Tag nichts Besseres zu tun hätte...

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Im ermessen der Staatsanwaltschaft !
packe am besten zur sicherheit schonmal die Koffer für den kurz Urlaub in der JVA.
cool Du kennst Dich derbe chiller nice damit aus. bist bestimmt auch ein ex. Knastbruder gewesen, peace Keule !