haben Postboten eine Genehmigung mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren.... und dieses auch da abzustellen?

5 Antworten

Hallo,

die hat das Unternehmen.

Vielen Leuten ist der § 46 der StVO nicht bekannt.

Als Unternehmer kann man sich nämlich von vielen Paragraphen der StVO befreien lassen, wenn es zur Arbeitsausführung notwendig ist.

lilatrudi  21.11.2017, 20:44

Vielen Leuten ist der § 46 der StVO nicht bekannt.

...und einigen Leuten ist nicht bekannt, dass dieser Paragraph für die Deutsche Post / DHL , seit der Privatisierung , nicht mehr gilt. 

OlafausNRW  21.11.2017, 20:50
@lilatrudi

Du Nasenbär, das ist nicht der "Postparagraph"   loool

lilatrudi  22.11.2017, 16:39
@OlafausNRW

Immer schön auf so nette Leute hier in der Com­mu­ni­ty zu treffen, die so sachlich kommentieren können.

Nach so langer zeit kann man schon mal die Paragraphen verwechseln. Sorry , mein Fehler.

Nicht in § 46, sondern in §35 waren damals die Sonderrechte der Deutschen Post / DHL für die Zustellung geregelt.

Ändert aber nichts an deiner falschen Antwort.

Es gibt in der Zustellung keine Sonderrechte mehr, (ausg. Briefkastenleerung) und die Post " kauft"  auch keine , die nach 
§ 46 möglich wären.

...übrigens, ich finde Nasenbären ganz putzig.

OlafausNRW  22.11.2017, 17:11
@lilatrudi

Putzig und Ahnungslos  und nicht lesen könne....ja das sind Nasenbären

Nicht nur die Post jeder Gewerbetreibende kann und tut das.

Und da wir gerade in der Weihnachtszeit sind.....die Weihnachtsmärkte "dürfen" je nach Kommune zwischen 500 und 3000 € für die Genehmigung nach § 46 StVO zahlen.

P.S.

Die Post braucht auch keine zu Kaufen, weil es eine Verfügung der Länderverkehrsminister dafür gibt.

lilatrudi  22.11.2017, 20:14
@OlafausNRW

..weil es eine Verfügung der Länderverkehrsminister dafür gibt.

Die Quelle bitte.

lilatrudi  06.12.2017, 21:55
@lilatrudi

@OlafausNRW

Dacht ich mir schon. Nur sinnlose Kommentare und heiße Luft.

Ich warte noch dringend auf die Quellenangabe der Verfügung vom Ministerium.

OlafausNRW  06.12.2017, 21:58
@lilatrudi

Bist du nicht in der Lage mit Tante Google zu arbeiten ?   lol

lilatrudi  07.12.2017, 20:38
@OlafausNRW

Google konnte mir nicht deine Behauptung bestätigen.

Habe sogar im Post-Tower in Bonn angerufen. Ebenfalls negativ.

Wo liegt jetzt dein Problem die Quelle anzugeben?

Hallo,

als Postbote (nicht Deutsche Post) kann ich Dir wohl besser antworten.

Es gibt keine Erlaubnis, auf dem Bürgersteig zu fahren, aber es wird geduldet. Einmal hat mich auch die Polizei davon verwiesen, weil es nicht erlaubt ist. Aber wenn sie weg ist, fahren wir trotzdem dort lang ...

Das Rad zu schieben, würde zu lange dauern. Die Briefe kommen dann später und das Porto würde wieder teurer werden, weil sich die Arbeitszeit erheblich verlängert - und das will doch keiner, oder?

Im übrigen sollte es man sich mit dem Postboten nicht verscherzen - wir haben seine Post in den Händen, auch wenn sie eilig ist ...

Also, fahren "erlaubt" ist es nicht, aber es wird geduldet. Wer jetzt meckert gehört zu den Ekel-Typen, die anderen alles verbieten wollen, sich selbst aber davon ausnehmen ...

Der Kerl sollte selber mal als Briefträger arbeiten, bei Regen und Kälte!

Beste Grüße vom Klingonen

Nein. der §35 (NICHT 45!) regelt die Sonderrechte von Verkehrsteilnehmern.

https://www.bussgeldkatalog.org/35-stvo/

Daraus:

Post-Universaldienstleister dürfen Fußgängerzonen
immer befahren, wenn dies zur Leerung der Briefkästen erforderlich ist
und dürfen zudem kurzfristig hierzu in zweiter Reihe parken (§ 35 Absatz
7a StVO)

Das sind ALLE Ausnahmen.

Nein, dürfen sie nicht.

Nach der Privatisierung 1995 wurden der Deutschen Post / DHL die Sonderreglungen nach  § 46 der StVO aberkannt.

Alle Zusteller des Unternehmens müssen sich seitdem an die allgemein geltenden Verkehrsregeln halten.

Die Praxis sieht verständlicherweise anders aus.


OlafausNRW  21.11.2017, 20:54

Vollkommen Falsch !!

§ 46 der StVO hat überhaupt nichts mit der ehemaligen Deutschen Bundespost zu tun.

Den § 46 kann jeder Gewerbetreibende in Anspruch nehmen bei entsprechender Begründung und Zahlung der Kommunalen Gebühr für die Ausnahmeregelung.