haben Postboten eine Genehmigung mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren.... und dieses auch da abzustellen?

5 Antworten

Hallo,

die hat das Unternehmen.

Vielen Leuten ist der § 46 der StVO nicht bekannt.

Als Unternehmer kann man sich nämlich von vielen Paragraphen der StVO befreien lassen, wenn es zur Arbeitsausführung notwendig ist.

Hallo,

als Postbote (nicht Deutsche Post) kann ich Dir wohl besser antworten.

Es gibt keine Erlaubnis, auf dem Bürgersteig zu fahren, aber es wird geduldet. Einmal hat mich auch die Polizei davon verwiesen, weil es nicht erlaubt ist. Aber wenn sie weg ist, fahren wir trotzdem dort lang ...

Das Rad zu schieben, würde zu lange dauern. Die Briefe kommen dann später und das Porto würde wieder teurer werden, weil sich die Arbeitszeit erheblich verlängert - und das will doch keiner, oder?

Im übrigen sollte es man sich mit dem Postboten nicht verscherzen - wir haben seine Post in den Händen, auch wenn sie eilig ist ...

Also, fahren "erlaubt" ist es nicht, aber es wird geduldet. Wer jetzt meckert gehört zu den Ekel-Typen, die anderen alles verbieten wollen, sich selbst aber davon ausnehmen ...

Der Kerl sollte selber mal als Briefträger arbeiten, bei Regen und Kälte!

Beste Grüße vom Klingonen

Nein. der §35 (NICHT 45!) regelt die Sonderrechte von Verkehrsteilnehmern.

https://www.bussgeldkatalog.org/35-stvo/

Daraus:

Post-Universaldienstleister dürfen Fußgängerzonen
immer befahren, wenn dies zur Leerung der Briefkästen erforderlich ist
und dürfen zudem kurzfristig hierzu in zweiter Reihe parken (§ 35 Absatz
7a StVO)

Das sind ALLE Ausnahmen.

Nein, dürfen sie nicht.

Nach der Privatisierung 1995 wurden der Deutschen Post / DHL die Sonderreglungen nach  § 46 der StVO aberkannt.

Alle Zusteller des Unternehmens müssen sich seitdem an die allgemein geltenden Verkehrsregeln halten.

Die Praxis sieht verständlicherweise anders aus.