Habe ich bei Auszug Anspruch auf Auszahlung meines Wohnrechts?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung bei Auszug hat man nicht.

Das Wohnrecht ist mit dem Grundstück fest verbunden; es kann nur aufgelöst werden, indem der Nutznießer z. B. auf sein Recht verzichtet - dies kann er ohne Entschädigung machen aber der Regelfall ist, daß das Wohnrecht kapitalisiert und ausgezahlt wird.

Wenn das Haus verkauft werden soll macht das meistens Sinn den Nutznießer auszuzahlen, da ein Haus, welches mit einem Wohnrecht belastet ist, sich schlechter veräußern lässt und an Wert einbüßt.

Erzwingen kann er keine Zahlung.

Übrigens würde er bei einem Auszug auch nicht das Wohnrecht verlieren - er kann jederzeit später wieder zurück.

Aber hat er selbst Anspruch auf die Auszahlung, wenn er von alleine auszieht?

Nein, das Wohnrecht bestünde mit Auszug unverändert fort, d. h. die Eigemtümer dürften über die Wohnung garnicht verfügen, egal, oder der Rechteinhaber es nutzt oder nicht :-O

Inwieweit sie einer Auszahlung des Wohnrechts zustimmen, wenn er Löschung des Rechts im Grundbuch bewilligt und die Notargebühren übernähme, wäre verhandelbar - einlassen müssen sich die Eigentümer darauf nicht, zumal, wenn sie weder an einer Fremdvermietung noch Eigenutzung der Wohnung interessiert wären (Steuernachteil!).

Mit einer Versteigerung der Immobilie (Pflegebedürftigkeit, Erbfall, Regress des Sozialhilfeträgers) bekämen die Nachfolger das nämlich kostenlos gelöscht :-)

G imager761

Aber hat er selbst Anspruch auf die Auszahlung, wenn er von alleine auszieht?

nein,er hat grundsätzlich keinen anspruch auf auszahlung. bei hausverkauf kann der verkäufer geld anbieten,dass aufs wohnrecht verzichtet wird.