Grundstück versprochen dann dich nicht bekommen?

7 Antworten

Ihr habt da leider keinerlei Ansprüche, wenn darüber kein Vertrag gemacht wurde über Euer Investitionen.

Und ein Schenkungsverchen ist nur gültig, wenn es notariell gemacht wurden. § 518 BGB.

Notar ist Zeuge? Nur wenn der Notar hierüber eine Urkunde gefertigt hat. Wenn man beim Notar war, warum hat man das Grundstück dann nicht gleich der Enkeltochter überschrieben?

Hat der Vater in Anwesenheit eines Notars gesagt, „wenn du jetzt unterschreibst, bekommt deine Tochter das Grundstück xy“ bringt dir bzw. deiner Tochter das nichts.

Die Sachlage würde sich evtl. ändern, wenn die Tochter dem Opa einen jährlichen Pachtzins gezahlt hat: dann könnte man versuchen über eine Entschädigung für die Investitionen zu verhandeln. Ein Anspruch auf das Grundstück ergibt sich dann aber nicht.

Nur bei schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Aussagen haben keine Aussagekraft, weil ja sonst jeder irgendwas erzählen könnte. Wenn es das Eigentum deines Vaters ist, ist es einzig und allein seine Sache was er macht. Es sei denn ein ärztliches Gutachten kann bestätigen das dein Vater nicht mündig ist.

Was heißt "Notar ist Zeuge"? gab es einen Notarvertrag über dieses "Versprechen"?

Nur dann hättet ihr Anspruch auf Erstattung eurer Investitionen. Wer auf einem Grundstück baut, das ihm gar nicht gehört riskiert eben, den Totalverlust. Dann kann man sogar noch froh sein, wenn man den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellen muss.

Wurde dieses Versprechen auch schriftlich hinterlegt? denn wenn...vielleicht hat dein Vater das auch alles abgeändert, am besten suchst du dir dafür einen Anwalt raus und vereinbarst mit ihm einen Termin