Kontopfändung trotz Vermögensauskunft?
Ein Freund von mir musste vor einiger Zeit wegen seiner finanziellen Probleme beim Gerichtsvollzieher eine "Vermögensauskunft des Schuldners" abgeben. Hierzu hatte ich auch schon eine Frage gestellt: http://www.gutefrage.net/frage/vermoegensauskunft-des-schuldners---was-dann#answer129893053
Gilt das jetzt nur für diese spezielle Forderung dieses einen Gläubigers oder gilt die Vermögensauskunft allgemein für alle bestehenden Verbindlichkeiten? Denn nun wurde von seinem Konto eine Forderung eines anderen Gläubigers gepfändet. Könnte man gegen diese Pfändung unter Berufung auf die Vermögensauskunft angehen bzw. würde das überhaupt Sinn machen (mal abgesehen davon, dass die Schulden dann nicht gerade weniger würden)?
8 Antworten
Sinn der Vermögensauskunft ist es, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners offen zu legen. Daraus ergibt sich kein Pfändungsschutz. Dein Freund sollte schleunigst zur Bank gehen und sein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die andere Alternative wäre, die Schulden zu zahlen, so etwas soll tatsächlich gehen.
Was Patrick sagen will: Die Vermögensauskunft gilt für 2 Jahre (früher 3 Jahre) und für alle Gläubiger.
Die Vermögensauskunft dient dazu, dem Gläubiger Auskunft über das Vermögen des Schuldners zu geben (wie der Name ja schon sagt). Sie dient nicht dazu, den Schuldner vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen, ganz im Gegenteil. Die Vermögensauskunft gilt zwei Jahre lang für alle Gläubiger, zur erneuten Abgabe innerhalb dieser zwei Jahre ist der Schuldner nur verpflichtet, "wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen". § 802 d ZPO.
Genau das ist Sinn und Zweck einer Vermögensauskunft. Es soll festgestellt werden, welche Vermögenswerte der Schuldner hat und wo der Gläubiger die Möglichkeit hat an sein Geld zu kommen. Dein Freund hat ja schließlich irgendeine Leistung in Anspruch genommen oder Ware erhalten, somit ist er auch verantwortlich dafür, dass die Forderung beglichen wird. Die Kontopfändung ist eine Möglichkeit für den Gläubiger. VG Kirsan
Ich verstehe deine Frage nicht. Diese Vermögensauskunft dient ja dazu, festzustellen, wo sich das "Vermögen" befindet, damit man da rankommt. Wenn jetzt ein anderer Gläubiger gepfändet hat, dann hat das eine mit dem anderen ja nichts zu tun. Wenn ein Titel besteht, dann werden sogar teilweise sog. "Blindpfändungen" durchgeführt. Das heisst mit anderen Worten: Gläubiger schicken an Banken Titel und behaupten erstmal, die betreffende Person wäre dort Kunde. Ist dem so, dann wird gepfändet.. is dem nicht so, dann bekommt der Gläubiger eben von der Bank die Mitteilung, dass die betreffende Person dort nicht bekannt ist. Ende der Geschichte.
jedder schuldner darf pfänden wenn er einen titel hat. dein freund kann sein konto in ein pfändungsschutzkonto umstellen lassen. dazu ist die bank verpflichtet. dann kann nur noch das gefpändet werden was über der freigrenze liegt. am letzten des monats sollte das konto auf null sein da die banklen den überhang immer zusammenaddieren bis dann die grenze überschritten wirtd.
PS: Lies dir mal bei deiner anderen Frage die Antwort von Annafelix durch, die beantwortet nämlich im Prinzip schon diese Frage. Zitat:
http://www.gutefrage.net/frage/vermoegensauskunft-des-schuldners---was-dann#answer129893053