Grundfreibetrag, Abgeltungssteuer bei Studenten?

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Beides

bis 801 € kann ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt werden. Der Betrag darüber hinaus ist als Einkünfte aus Kapital Vermögen grundsätzlich steuerpflichtig und die Bank behält auch ersteinmal die Abgeltungssteuer ein. Wenn du dann eine Steuererklärung abgibst und dabei die günstigerprüfung beantragst wird die Kapitalertragssteuer erstattet, da die Einkommensteuer 0€ Beträgt solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt

im Grunde könnte man eventuell auch eine nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, dann würde die Bank garnicht erst die Steuern einbehalten. Aber als Student können ja doch schnell noch andere. Steuerpflichtige Einkünfte dazu kommen.

Das Einkommensteuergesetz enthält keine Sonderregelungen für Studenten.

Bis zum Betrag von 801 € sind Kapitlerträge steuerfrei, und wenn das zu versteuernde Einkommen unter 9.408 € liegt, wird keine Einkommensteuer erhobenn.

Muss ich gegebenenfalls eine Steuererklärung schreiben?

Um einbehaltene Kapitalertragsteuer ggfs. erstattet zu bekommen: Ja.

Studenten sind Menschen wie andere auch.

Daher gelten für alle Menschen, zu denen auch Studenten gehören wie gesagt, die gleichen gesetzlichen Vorschriften.

Wenn man sonst keine oder keine wesentlichen Einkünfte hat kann man eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Die kann man dann der inl. Bank vorlegen und dann werden bis zum Grundfreibetrag keine Steuern (Abgeltungssteuer) einbehalten.

Ansonsten muss man sich die über eine Steuererklärung zurückholen.