Grundfreibetrag bei Steuerbescheid nicht berücksichtigt

4 Antworten

könnte der fehler darin liegen, dass mein arbeitgeber mir fälschlicherweise die steuerklasse 6 zugewiesen hat? das ist mir nämlich grade auf der abrechnung vom arbeitgeber aufgefallen, dass da steuerklasse 6 steht. da gibt es ja keinen grundfreibetrag oder? der eine monat für den die steuern erstattet wurden ist nämlich von einem anderen arbeitgeber.

Das spielt keine Rolle, da die Einkommensteuer unabhängig von der Steuerklasse berechnet wird; diese regelt nur die Höhe der mtl. Vorauszahlungen...

Für die Steuerermittlung ist ausschließlich entscheidend ob man ledig (Grundtarif) oder verheiratet (Splittingtarif) ist...

@DerSchopenhauer

Der Grundfreibetrag ist eine feste Größe im Berechnungsprogramm - der kann nicht vergessen werden...und wenn, dann wären alle Steuerbescheide falsch....

Schaue erst einmal selbst nach und überprüfe die Beträge nochmals mit Deiner Lohnsteuerbescheinigung (hier wäre zunächst erst einmal der Bruttoarbeitslohn und die abgezogene Lohnsteuer von Bedeutung):

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit

Bruttoarbeitslohn (stimmt der Betrag mit Deiner Lohnsteuerbescheinigung überein?)

kommen noch andere Einkünfte vor

Summe/Gesamtbetrag Einkünfte **

Ansonsten dürftest Du ja nichts relevantes haben.

Dann kann es nur an einer falschen Erfassung liegen, wenn Du tatsächlich nur die 3.205 € Brutto gehabt hast - oder ist das der ausgezahlte Betrag?

Nun oben ist ein Kasten dort steht links:

Festgesetzt werden....x €

Abzug vom Lohn....Y €

ist dieser Betrag 460,69 € inkl. Soli/Kirchensteuer? Wenn nicht hast Du evtl. den Betrag falsch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen...

Dann schaue in der Berechnung:

es kommt irgendwann "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" und dann "Berechnung der Einkommensteuer"

Folgt dann etwas wo das Wort "zu versteuern nach Progressionsvorbehalt..." vorkommt - wenn ja, dann hast Du eine Lohnersatzleistung erhalten...

Wenn Du den Fehler schon finden konntest, dann könntest Du eine schlichte Änderung beantragen (das geht auch telefonisch) - dann wird einfach ein neuer Bescheid erstellt - ansonsten schriftlich Einspruch einlegen (innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheides - (Fristbeginn: Ausstellungsdatum des Bescheides + 3 Tage dann 1 Monat bis Fristende)...

Sind die Abzüge wirklich nur die Lohnsteuer oder nicht auch noch Sozialabgaben? Das wird gerne mal verwechselt bzw. gedacht, dass diese auhc vom FA erstatet werden, was nicht so ist.

ich würde da aufjedenfall nachhaken, die machen auch gelegentlich Fehler, am besten mal anrufen oder morgen vorbeischauen, klärt sich bestimmt auf ;)