Grunderwerbsteuer auf Sonderwünsche?

3 Antworten

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Wenn Ihr Grundstück und Gebäude in einem Vertrag erworben habt, rechnen die Sonderwünsche mit zur Gegegnleistung und lösen zusätzlich Grunderwerbsteuer aus.

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
§ 9 Gegenleistung

2) Zur Gegenleistung gehören auch

1.
Leistungen,
die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim
Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt

Ich kann dir nur folgendes sagen. Kaufst du zuerst allein Grundstück und baust später, zahlst du nur darauf die Grunderwerbssteuer.

Machst du einen Komplettpreis für alles, zahlst du auch auf alles die Steuer. Und zwar samt Einbauküche. Bekanntlich braucht der Staat jeden Euro. Er schafft das auch.

ich würde mich ganz ruhig verhalten ... und zahlen

sonst unterstellen die dir Steuerhinterziehung

zumindest würde mir das so einfallen zum Thema "vergessene Kosten im Kaufvertrag"