Grunderwerbsteuer auf Sonderwünsche?
Hallo,
Vor 5 Jahre habe ich einen Haus Kaufvertrag mit dem Bauträger abgeschlossen. Sonderwünsche waren zwar vor dem Kaufvertrag mit dem Bauträger vereinbart, aber der Sonderwünschepreis war nicht richtig im Notarvertrag miteinbezogen. Nun fordert das FA die Nachzahlung der Grunderwerbsteuer auf der Sonderwünsche auf. Habt jemand Erfahrung damit? Muss ich wirklich die Nachzahlung der Grunderwerbsteuer nachkommen? Liegt der notarisierte Kaufpreis bei Grunderwerbsteuer nicht zu Grund?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen, Allen
3 Antworten
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Wenn Ihr Grundstück und Gebäude in einem Vertrag erworben habt, rechnen die Sonderwünsche mit zur Gegegnleistung und lösen zusätzlich Grunderwerbsteuer aus.
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)§ 9 Gegenleistung
2) Zur Gegenleistung gehören auch
- 1.
-
Leistungen,
die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim
Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt
Ich kann dir nur folgendes sagen. Kaufst du zuerst allein Grundstück und baust später, zahlst du nur darauf die Grunderwerbssteuer.
Machst du einen Komplettpreis für alles, zahlst du auch auf alles die Steuer. Und zwar samt Einbauküche. Bekanntlich braucht der Staat jeden Euro. Er schafft das auch.
ich würde mich ganz ruhig verhalten ... und zahlen
sonst unterstellen die dir Steuerhinterziehung
zumindest würde mir das so einfallen zum Thema "vergessene Kosten im Kaufvertrag"