Grabstein für unsere Tochter wurde durch eine Spedition beschädigt angeliefert. Was kann man hier machen?

4 Antworten

Bei verdeckten Schäden besteht eine 7 tägige Meldefrist. Diese Frist wurde ja eindeutig von dir eingehalten. Das Problem daran ist die Beweispflicht deinerseits, dass der Schaden bereits bei ANlieferung bestand und nur nicht direkt sichtbar war. Wurde der Stein von dir bwegt / an einen anderen Ort gebracht? Wenn nein könntest du argumentieren, dass der Stein vom Ablieferort nicht bewegt wurde, und daher kein Schaden in deiner Obhut entstanden ist. Auf jeden Fall bei deinem Vertagshandel reklamieren, die SPedition direkt ansprechen ist sinnlos sofern du nicht der Auftraggeber bist. Hattest du eine Transportversicherung abgeschlosen (bzw. der Auftraggeber)? Ansonsten beträgt die Höchsthaftung des Spediteurs bzw, des Frachtführers nur 8,33 SZR / kg (ca. 10 Euro je kg Bruttogewicht der Sendung).

mdamai:

Eine in Form und Inhalt entspr. schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels hätte ich den verschiedenen Telefongesprächen und  Mails allemal vorgezogen. Stattdessen läßt du dich zwei Monate lang vertrösten.

Empfehlung: Hole die Mängelrüge per Einchreiben sofort nach und behalte dir ausdrückl. die Beauftragung eines Anwalt vo.. 

Erstmal mein Beileid.....

Rein rechtlich gesehen ist der Zug für Reklamationen abgefahren weil ja bestätigt wurde das der Stein bei Lieferung in Ordnung war.Du kannst nur darauf hoffen das die Gravurfirma kulant handelt und den Stein neu anfertigt.

Deine Mutter hat ja unterschrieben das alles passt.

Da wirst du nix machen können.