GoPro im Staßenverkehr?
Hallo!
Ich habe mir eine GoPro zugelegt und filme gern damit meine Motorrad Fahrten.
Ist das in Deutschland (Baden-Württemberg) erlaubt oder nicht? Darf man das auf Internet hochladen, oder nur für Privat benutzen? Natürlich würde ich Nummernschilder unkenntlich machen und solche Dinge.
Ich kenne viele Deutsche motovlogger wer macht das, und der Polizei sagt nichts dazu.
2 Antworten
Für private Zwecke überhaupt kein Problem. Wenn du das Videomaterial allerdings veröffentlichen möchtest, bietet es sich an, Kennzeichen und Personen unkenntlich zu machen, um unnötigen Ärger zu vermeinden.
Verboten ist es meines Wissens nicht, allerdings solltest du darauf achten, das die Kamera sicher und fest sitzt, damit sie deinem Hintermann nicht auf die Windschutzscheibe krachen kann.
Lg Martin
Im Zweifelsfall lieber auf die Polizei hören. Du kannst allerdings auch einen Anwalt für Straßenrecht fragen. Der kann dir sicherlich mehr darüber erzählen und eine verbinliche Aussage treffen.
Du darfst grundsätzlich erst einmal alles filmen und auch öffentlich machen, solange Du keine Rechte dadurch verletzt.
Ein Unkenntlichmachen von Kennzeichen oder Personen ist nett, aber vermutlich gar nicht nötig, wenn die anderen Fahrzeuge oder die Personen nicht das Hauptmotiv sind.
Die Kennzeichen vorausfahrender Fahrzeuge würde ich jedoch schon unkenntlich machen, da diese prinzipbedingt länger im Bild sind und daher schnell zu einem Hauptmotiv werden können.
Hm.. Ich war beim Polizei Heute, und der hat gesagt, dass ich nur im Privatplätz filmen darf, in Staßenverkehr nicht... was soll ich jetzt machen? :D
Also in diversen Dash-Cam Diskussionen heißt es immer wieder, dass ein permanentes, anlassloses Filmen des Straßenverkehrs unzulässig ist, wobei erste Gerichte auch in DE bereits Dash-Cam Videos als Beweis zugelassen haben.
Du wirst ja auch nicht 1 1/2 Stunden Fahrt durch die Innenstadt bei youtube reinstellen, sondern ein Best-Of schneiden, etc. Da musst Du halt darauf achten, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Ich darf ja auch an jedem öffentlichen Platz die Videokamera auspacken und einen Rundum-Schwenk machen. Das fällt ja auch unter Panoramafreiheit.
Hm.. Ich war beim Polizei Heute, und der hat gesagt, dass ich nur im Privatplätz filmen darf, in Staßenverkehr nicht... was soll ich jetzt machen? :D