Gewerbeanmeldung am Zweitwohnsitz

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Als Gewerbeadresse mußt du immer die Anschrift angeben, wo du dein Gewerbe ausübst ! Wo du wohnst, spielt dabei keine Rolle.

Falls es sich bei der Anschrift um eine Mietwohnung handelt, brauchst du sowieso eine Bestätigung deines Vermieters, dass du dort ein Gewerbe ausüben darfst. Ohne diese Genehmigung kannst du dein Gewerbe gar nicht anmelden.

So war es jedenfalls bei mir vor ein paar Jahren.....

Jorgfried  12.10.2012, 19:57

Ohne diese Genehmigung kannst du dein Gewerbe gar nicht anmelden.

Bei mir hat das noch keinen Vermieter interessiert und ich bin seit 10 Jahren von zu Hause aus selbständig.

Relevant ist das nur, wenn man öfter Kundenbesuch hat oder Lärmemmissionen auftreten.

Fürs Amt ist nur wichtig, das an der Adresse ein Briefkasten mit deinem Namen wie eingetragen hängt und du zeitnah deine Post checkst.