Gewährleistung Gewerbe zu Gewerbe

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Ja, zwischen Unternehmern kann ohne Weiteres ein vollumfänglicher Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.

Wichtig ist, dass eine solche Vereinbarung auch getroffen wird - und praktisch wichtig ist, dass man eine solche auch nachweisen kann. Fehlt es an einer Gewährleistungsausschlussklausel, dann gilt der gesetzliche Grundsatz, dass auch der Unternehmer einem anderen Unternehmer gegenüber gewährleisten muss, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei ist.

Waraeger 
Fragesteller
 26.01.2013, 11:50

aber wenn ich es regle kann ich es auch so machen das ich die Gewährleistung komplett ausschließe?

Ruedi  28.01.2013, 11:13
@Waraeger

Ja. Aber nur von Unternehmer zu Unternehmer!

Du mußt gar keine Gewährleistung an einen Gewerbetreibenden geben, die gilt nur für Endverbraucher.

Ruedi  25.01.2013, 03:09

Falsche Antwort und gleich ein erhobener Daumen. Grausam hier, ganz grausam! >.<