Gibt es eine Gesetzeslücke für den Einstieg ins Lehrjahr?
Hi. Ich versuche, mich kurz zu fassen. Also... Ich wurde 2015 für eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement zugelassen und wäre im September 2015 ins erste Lehrjahr gekommen.
Allerdings ist einiges dazwischen gekommen und somit sollte ich mich erstmal stabilisieren, um dann später einzusteigen.
Als ich dann, es war Anfang bis Mitte Oktober, bei der Agentur für Arbeit saß, um mir "die Entscheidung" anzuhören, sagte meine Reha-Beraterin, dass ein Einstieg nun zu spät sei und ich ab Januar eine Arbeitserprobung machen könnte, um im September 2016 dann mit der Ausbildung zu beginnen.
Wie gesagt...Im Oktober...
Bei der Arbeitserprobung sollte nur meine Belastbarkeit geprüft werden, da meine Leistungen durchaus gut waren bzw sind. Jetzt bin ich fast fertig mit der Erprobung und zwischendrin erfuhr ich, dass ich bis Ende Dezember hätte einsteigen können. Heute habe ich dann erfahren, dass man mich sofort ins erste Lehrjahr stecken würde, weil ich sehr gut mitkomme. Allerdings ist das schwierig mit der IHK. "Wäre ich eher gekommen, wäre das alles kein Problem gewesen" hieß es von der Ausbildungsstätte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch noch einzusteigen? Ich meine, es war ja quasi eine "Verleugnung" bzw "Falschauskunft".
Kennt sich jemand damit aus?
Oh, war wohl doch nicht so kurz. 😀
1 Antwort
Eine betriebliche Ausbildung kann grundsätzlich JEDERZEIT beginnen; der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der IHK und in der Berufsschule an - das war´s.
Der verpaßte Lehrstoff ist nachzuholen...
Wenn Du jetzt beginnen würdest, würdest Du im Sommer in die Berufsschulklasse des 2. Ausbildungsjahres kommen.
Ob es Sinn macht, zwischendurch einzusteigen, wenn man schon über ein halbes Jahr Berufsschule verpaßt hat, bleibt dahingestellt.
Alternativ kommt zunächst das "Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ)" in Frage (das könnte das sein, was die Arbeitsagentur meinte); die Einstiegsqualifizierung dauert mindestens ein halbes Jahr und kann maximal ein Jahr dauern.
Das EQJ richtet sich im Inhalt am Ausbildungsrahmenplan - es läuft wie eine reguläre Ausbildung ab - es ist sozusagen ein Probeausbildungsverhältnis. Das EQJ wird ins Ausbildungsverzeichnes eingetragen. Die Chancen auf eine Übernahme in die reguläre Ausbildung sind sehr gut.
Du kannst Dir die Stelle auch selbst suchen und das EQJ anbieten; ansonsten helfen Arbeitsagentur, die örtliche Wirtschaftsförderung, soziale Betreuungsstellen für junge Menschen und die IHK eine entsprechende Stelle zu finden.
Wenn Du jetzt beginnst, kannst Du im August/September die Ausbilung zum regulären Ausbildungsbeginn starten - das EQJ bietet auch dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, Dich kennenzulernen und Du lernst das Unternehmen kennen und testest ob der Ausbildungsberuf der Richtige ist - Du erhälst eine Vergütung des Praktikums von mind. 212 € und das Unternehmen erhält einen Zuschuß
Das EQJ kann auf die Ausbildungsdauer abgerechnet werden.
Ich empfehle Dir, das zu machen.
Persönliche Anmerkung:
Ich habe in den letzten Jahren 2 Azubis über das EQJ akquiriert - ich lege Wert darauf, jungen Leuten eine Ausbildungschance zu geben, die ansonsten aufgrund eines schlechten Schulabschlusses oder eines Hauptschulabschlusses keine guten Chancen auf eine kfm. Ausbildung haben; beide Azubis haben sich im EQJ bewährt und haben die nachfolgende Ausbildung mit "gut" bestanden.