Gerichtliche Anordnung zum verbleib in Klinik

3 Antworten

Ja, das geht. Der Vorgang ist vergleichbar einer Zwangseinweisung, für die eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegen muss, die von der Mutter ausgeht. Vermutlich handelt es sich um Eigengefährdung. Wichtig sind solche gerichtliche Verfahren bei Menschen, denen die Krankheitseinsicht fehlt. Keine Sorge, das passiert nicht aus Schikane, der Verbleib deiner Mutter in der Klinik ist sicher eine gut überdachte und gute Entscheidung. Zwei Wochen für einen Entzug sind schon sehr knapp angesetzt, egal, was entzogen wird.

Markus1804  12.10.2014, 01:05

Ich wüßte nicht welche Sucht es gibt, von der man innerhalb von 2 Wochen runterkommt, das dauert schonmal mindestens doppelt so lang....egal worum es geht...

Wozu solltest Du bitte dazu befragt werden? Ein Amtsrichter hat sich gewiss nicht nach der Meinung von Angehörigen zu richten wenn es um die Behandlung einer durchaus gerne tödlich verlaufenden Erkrankung handelt sondern nach der Einschätzung entsprechender Fachmenschen. Bei einer Suchterkrankung kommt die Tatsache hinzu dass Sucht eine Familienerkrankung ist. Anstatt irgendwelchen Vorstellungen Deiner Mutter nachgehen zu wollen möchte ich Dir sehr dringend ans Herz legen die nächste Suchtberatungsstelle der Landesstelle für Suchtgefahren für DICH aufzusuchen und DICH dort als Angehörige beraten zu lassen. Wenn ein Kurs angeboten wird so nehme unbedingt daran teil. Lasse Dir Adressen von Selbsthilfegruppen für DICH mitgeben und gehe da regelmäßig hin. Am Ende wirst Du nachvollziehen können warum ich so formuliert habe.

ja, sicher kann der richter so etwas entscheiden