Geplante OP AG melden?
Hallo zusammen,
Muss der AN den AG über eine geplante OP vorab informieren!?
Danke
4 Antworten
Nein musst du nicht! Es langt wenn du die Krankmeldung abgibst! Wenn du ein gutes Verhältnis zum Chef hast kannst du ihn das 2 Wochen vorher sagen, damit er planen kann aber das ist in deinem Ermessen!
Danke schön für die nette Antwort!
Das Verhältnis ist leider nicht sehr gut aber zu keinem AN !! Wollte mir aber sicher sein das dies kein muss seitens des AN.
Vielen Dank nochmal
Das sollte er auf jeden Fall. Dann kann sich der AG auf die längere Fehlzeit einstellen.
Das ist keine Vorschrift. Aber wenn man es sich mit dem Chef nicht verscherzen möchte, sollte man ihn vorher informieren, dass man ausfällt wegen einer geplanten OP.
Rein rechtlich ist man nur verpflichtet, sich im Krankheitsfall umgehend krank zu melden.
Ich wäre allerdings not amused, wenn ich mitbekommen würde, dass mir ein Mitarbeiter eine geplante OP verschwiegen hat.
Danke schön für die nette Antwort
Selbstverständlich. Nicht über den OP-Gegenstand aber über die voraussichtliche Ausfalldauer.
Haben Sie hierzu einen Paragraphen das dies gemeldet werden muss.
Danke
Gsllo, würde ich schin machen, ist für beide Seiten besser.Musst ja nicht jedes Detail erzählen, nur dass ein opera. Eingriff ansteht in der Zeit von.... Gesundheitsdaten sind sensible Daten, nie zu viel erzählen!
Haben Sie hierzu einen Paragraphen das dies gemeldet werden muss.
Danke