Krankmeldung beim Arbeitgeber bei Folgebescheinigung?

4 Antworten

Du musst den Betrieb umgehend informieren, dass deine Arbeitsunfähigeit sich verlängert und musst mitteilen wie lange voraussichtlich.

Dazu reicht es theoretisch, wenn die Folgebescheinigung rechtzeitig im Betrieb ist. Besser würde ich es aber finden, wenn du zusätzlich anrufst. Selbst wenn du den Zettel früh abschickst, kann man bei einer großen Firma (oder auch bei einer kleinen) nicht sicher sein, ob der Zettel nicht erstmal im Postlauf steckt und du dadurch unentschuldigt fehlst.

Du bist verpflichtet dich anständig zu melden, auch schon bei der ersten Krankmeldung. sonst würde es ja reichen wenn du die kommentarlos zum Schreibtisch des Chefs tragen lässt. Ob ein ANRUF notwendig ist sagt dir dein Chef, in meiner Firma ist inzwischen per Mail okay: aber darauf darfst du dich nicht verlassen. Meldest du dich nicht dann gilst du als unentschuldigt abwesend...Auch bei einer Folgekrankmeldung

Du musst dich erneut melden um mitzuteilen, dass du weiterhin krank bist.

Selbst wenn du es nicht müsstest, gehört es einfach zum guten Ton den Arbeitgeber zu informieren.

Eigentlich ist es eine Frage von Höflichkeit und guter Erziehung, dass man bei jeder Krankmeldung und bei Folgebescheinigungen seinem Vorgesetzten telefonisch mitteilt, dass man weiterhin krank ist.

Das sollte man weder per Mail noch per Whatsapp machen, denn sonst wird man irgendwann entsprechend mit Mails und Whatsapp auch nach Feierabend und im Urlaub bombardiert und belästigt!