Geld wird nicht vom Sonderkonto auf PKonto zurück gebucht?

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Hallo Patopy,

also da Du das PKonto erst nach der Pfändung eingerichtet hast, bleibt die Pfändung bestehen und was mit Sonderkonto gemeint ist, ist das die 500€ die bei dir zuviel drauf waren auf ein SKonto gehen und anschließend an den Gläubiger überwiesen wird. Alles was über 1500€ auf deinem Konto ist darf gepfändet werden.

Gruß Marv

Patopy 
Fragesteller
 12.09.2017, 16:31

Besten Dank für deine Antwort. Das erklärt so einiges. Selbst die Bank konnte mir das nicht so erklären.

habe folgendes Problem, und zwar habe ich eine Pfändung auf meinem Konto. 

Supi.

Habe natürlich gleich mein Konto in ein PKONTO umwandeln lassen. Nach 1 Tag war es dann aktiv.

Zu spät. Die Umwandlung hätte erfolgen müssen, ehe der Bank der PfÜB zugegangen war.

Hatte ca. 2000,- € auf dem Konto.

Die sind dann bis auf den Freibetrag weg.

Da ich eine Tochter habe durfte ich mein PKONTO auf 1500 und ein paar zerquetsche aufstocken.

S.o.

Die restlichen 500,- € sind dann auf so einen sogenannten Sonderkonto gelandet.

Zur Auskehrung, ja.

Das PKonto war zum 30.07 aktiv. Laut Vertrag und das was ich bisher überall gelesen hatte müssten eigentlich die restlichen 500,- € zum 01.09 wieder zurück auf das PKONTO gebucht werden.

Nein. Alles, was den monatlichen Freibetrag überschreitet, wird an die Gläubiger ausbezahlt. Und genau das sichert ein P-Konto - den individuellen Freibetrag, und keinen Cent mehr. Du kannst also bis zum Freibetrag Geld auf diesem Konto entgegennehmen und selbiges verbrauchen - das ist gesetzlich geschützt, aber sobald der Betrag überschritten wird, landet er auf einem Verrechnungskonto und wird zum Monatsersten an die Gläubiger ausgekehrt.

Laut Vertrag und auch in den FAQ die ich nachgelesen hatte auf der Webseite der Bank steht ganz deutlich drin dass der Überschuss der den Freibetrag überschritten hat zum 01. des folgenden Monats wieder zurück gebucht wird.

Blanker Unfug. Der den Freibetrag überschreitende Betrag wird natürlich *nicht* an den Schuldner, sondern an die Pfändungsgläubiger bezahlt.

Jetzt wollte ich gerne wissen ob das stimmt?

Nein.

Ja, wenn es denn ein Überschuss gewesen wäre, nach Abzug dessen, was der Gläubiger bekommt.