Geld überwiesen bekommen, jetzt Gegenleistung erfordert - was tun?

7 Antworten

Was will er denn seinem Anwalt erzählen? Ich sehe jetzt nicht was du falsch gemacht haben solltest.

Was die Steuer betrifft: Wahrscheinlich ist das ganze als Schenkung zu sehen. Dann liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro pro Person und kann alle 10 Jahre genutzt werden. Würde man es aufgrund der Beantwortung der Fragen als bezahlte Umfrage werten, wäre es vermutlich ein nicht dauerhafter Nebenverdienst, der bis 410 Euro nicht angegeben werden muss. Liegt der Betrag darüber, ist das Verhältnis von Aufwand zu Vergütung so verschieden, dass es wohl wieder als Schenkung anzusehen ist. Da man den Schenkungsfreibetrag nur alle 10 Jahre nutzen kann, sollte man hohe Schenkungen dem Finanzamt melden. Ist aber nicht davon auszugehen, dass der Freibetrag durch weitere Schenkungen erreicht wird (z.B. wenn es eine einmalige Schenkung war oder wenn der Betrag nicht so hoch war), muss man das nicht unbedingt (da keine Steuern anfallen, führt eine nicht-Anzeige nicht zu einer Steuerhinterziehung, wenn der Betrag nicht innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag übersteigt). Beim Freibetrag von 20.000 Euro zählen übrigens nur Schenkungen von dieser Person. Für Schenkungen von anderen Personen gibt es immer wieder einen neuen Freibetrag. Bei Verwandten kann dieser zudem höher sein.

Dich durch Drohungen dazu zu bringen ihn Bilder zu schicken, dürfte wohl den Straftatbestand der Erpressung erfüllen. Du kannst ihn dafür bei der Polizei anzeigen. Durch die Telefonnummer dürfte er ja leicht ausfindig zu machen sein.

Deinen Namen und deine Nummer darf er nicht ohne deine Einverständnis veröffentlichen (wenn es tatsächlich nur Name und Nummer ist, ist das nicht mehr als bei einem Telefonbucheintrag - da sollte also nicht viel passieren, sollte er die Bilder (wenn er schon welche haben sollte) dazu packen, wäre es schön blöder. Dass er die Daten nicht veröffentlichen darf, bedeutet natürlich nicht, dass er es nicht tut. Du könntest ihn allerdings aufgrund des Rechts am eigenen Bild zur Löschung auffordern. Eigentlich gilt dieses Recht mit für den Fall der Veröffentlichung. Wenn aber mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist, kann es auch schon vorher zur Anwendung kommen.

Ansonsten kannst du ihm eine strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen. Da steht dann z.B. drin, dass er die Daten nicht veröffentlicht und ansonsten eine Strafe von X Euro zahlt. Den Anspruch auf Löschung der veröffentlichten Daten hast du dann noch, aber du bekommst nicht nur die Entschädigung (Schmerzensgeld), sondern die meist höhere Vertragsstrafe. Das Problem an dieser Sache ist, dass er die Erklärung freiwillig überschreiben und zurückschicken muss. Wahrscheinlich tut er das nicht. Entweder belässt du es dabei und hoffst, dass er es als Zeichen versteht, dass du dich wehren wirst und deshalb das Risiko für ihn zu hoch ist oder du verklagst ihn vorbeugend auf Unterlassung. Dann legt ein Gericht die Höhe der Vertragsstrafe fest. Das Problem ist, dass dabei erstmal Kosten für Anwalt und Gericht anfallen. Im Endeffekt müssen diese von der unterlegenden Seite gezahlt werden - wenn diese das Geld hat und man kann sich bitte 100%ig sicher sein, dass man vor Gericht gewinnt. Wenn du einen dieser Wege gehen möchtest, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

juergen63225  08.07.2022, 08:16

Kleine Korrektur: Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen gelten je Person des Schenkungen oder Erblassers.

holgerholg  08.07.2022, 19:49
@juergen63225

Ich dachte eigentlich, dass das aus dem Ende des zweiten Absatzes hervorgeht :-)

Wie alt bist du ?

Das könnte sehr wohl strafrechtlich relevant sein und der Täter könnte froh sein wenn du es bei der Schenkung belässt und ihn nicht anzeigst.

Die Frage wäre nur ob du die ganze Wahrheit schreibst oder vielleicht dich eine Gegenleistung angeboten hast.

Ich würde Kontakt abbrechen, Geld behalten und abwarten. Und alle chats und Mails aufbewahren. Wenn er nicht Ruhe gibt .. Polizei, Anwalt kostet Geld und du bist ja weder angeklagt noch liegt eine Mahnung im Briefkasten.

wenn er es ernst meinen würde, würde er nicht GLEICHZEITIG mit einem anwalt drohen UND, dass der dich DDoxen wird (veröffentlichen deiner persönlichen daten).

"Ein Mann hat mir einen höheren Geldbetrag auf mein Konto überwiesen, vorher hat er nicht gesagt, dass er das Geld wieder haben will. "

Bei allem Respekt: kann man wirklich so naiv sein? Du beantwortest "ein paar Fragen" und wunderst dich über die Geschehnisse?

"Das Geld wollte ich ihm zurückzahlen, doch er spricht von 20% Gebühr und wenn es bis Montag nicht auf seinem Konto ist, droht er mir mit einem Anwalt."

Drohen geht immer. Nur was soll der Anwalt machen?

"Und wie verhalte ich mich jetzt? "

Ein Gang zur Polizei ist sinnvoll und noch sinnvoller ist es, wenn du zukünftig solche Situationen meidest.

Das Geld musst du zurück zahlen, keine Frage. Was die sexuelle Nötigung angeht: https://www.anwalt.de/rechtstipps/faq-sexuelle-noetigungvergewaltigung-177-stgb_025919.html Die ist ein Offizialdelikt und muss von Amts wegen verfolgt werden. Wenn es sich so beweisbar verhalten hat, wie du es hier schilderst, dann gibt es Ermittlungen gegen den Täter.

lyshi 
Fragesteller
 24.07.2021, 08:53

Erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Naiv war das auf jeden Fall, keine Frage. Auf sowas werde ich auch nie wieder reinfallen.

Das Geld möchte ich sowieso zurückzahlen, da ich nichts mehr damit zutun haben möchte. Aber ich schaffe es nicht, ihm das Geld bis Montag zu überweisen - kann er dann einen Anwalt einschalten? (er bekommt sein Geld ja, nur leider erst ein paar Tage später..)

SirKermit  24.07.2021, 09:03
@lyshi

Solange er keine Frist gesetzt hat, solange ist das vergleichsweise unwichtig. Meine Vermutung ware: "unverzüglich", will sagen, so schnell, wie es dir sinnvoll möglich ist. und ohne schuldhafte Verzögerung.

Aber das sind echte Kleinigkeiten, wenn er einen Anwalt einschaltet, dauert es auch ein wenig und du willst es ja auch zurück zahlen.

Remmelken  24.07.2021, 09:06
@lyshi

Der Mann hat mehrere Straftaten verwirklicht und ist über seine Kontonummer sehr leicht ermittelbar. Wenn er einen Anwalt einschaltet dann hilft das nur dir, denn dann liefert er dir sein Geständnis und sein Identität per anwaltlichen Schreiben frei Haus.

Den Typen anzeigen und zum Anwalt. Auch falls Du etwas versteuern musst, besser als sich erpressen zu lassen.