Gebühr für Mietvertrag

9 Antworten

Schon Ärger vor dem Umterschreiben des Mietvetrags ? Wenn er schon für den Vertrag Geld haben will, dann kannst Du Dir fast sicher sein, dass er jede Möglichkeit zur Mieterhöhung nutzen wird. Ich würd mir einen anderen Vermieter suchen.

DAS HABE ICH GEFUNDEN: Im Einzelfall kann eine Vereinbarung über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (Schreibgebühr) für den Abschluss eines Mietvertrages berechtigt sein. Der erstattungsfähige Aufwand muss sich allerdings im Rahmen des Üblichen halten; Nach Ansicht der Gerichte sind allenfalls 50 bis 150 € im allgemeinen angemessen (LG Hamburg WM 1990, 62 ; AG Neuss, Urteil vom 16. September 1994, Az: 32 C 241/94. Bei einer überhöhten Bearbeitungsgebühr ist die Vereinbarung in jedem Fall nichtig. AG Hamburg, Urteil vom 19. November 1998, Az: 37B C 298/98 Enthält der Mietvertrag eine Vertragklausel, die den Mieter zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr verpflichtet, so ist diese Klausel in der Regel als unwirksam anzusehen ( § 307 BGB). Zu den üblichen Verwaltungstätigkeiten des Vermieters gehört auch die Neuvermietung frei gewordenen Wohnraums. Solche Verwaltungstätigkeiten werden jedoch gerade durch die Zahlung der Miete abgegolten. Damit widerspricht die Klausel dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung und benachteiligt den Mieter unangemessen.

Obelhicks  16.02.2011, 00:38

schau bei den bgh urteilen nach. verwaltungskosten sind nicht umlagefähig. urteil vor 1-2 jahren

Das sind Geschäftskosten die vom Vermieter zu tragen sind. Eine formularmäßige Klausel ist unwirksam. Also: MV unterschreiben, Zahlung aber zu gegebener Zeit verweigern wegen Fehlens einer Gesetzlichen Grundlage.

Obelhicks  16.02.2011, 00:39

knallhart aber korrekt...DH

Vereinbaren Mieter und Vermieter für das Ausstellen des Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr, ist der Mieter nur zur Zahlung verpflichtet, wenn diese Gebühr in einem angemessenen Rahmen hält. Angemessen sind 50-75 EUR (AG Hamburg WM 99, 215;...).

Fehlt aber eine genaue Angabe der Kosten und sieht der Vertrag lediglich vor, "Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss des Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters", ist diese Klausel mangels Bestimmtheit unwirksam (OLG Celle WM 90, 103).

Na, das Mietverhältnis fängt ja prima an...

Ich würde den Vermieter auf die Unrechtmäßigkeit hinweisen. Wenn er einlenkt, okay.

Wenn nicht, würde ich mit diesem Menschen kein Mietsverhältnis eingehen wollen.

plichel 
Fragesteller
 15.02.2011, 21:46

ja das ist alles nicht so toll. es handelt sich hierbei um die fortsetzung der geschichte die ich hier schon gepostet habe: Mietervertrag noch unterschreiben ?

Der aktuelle Stand ist nun, dass ich schon gekündigt habe und es eigentlich schon einen Nachmieter gibt. Der haken ist aber, dass der Vermieter mich nun nur dann vorzeitig rausläßt, wenn ich den quark unterschreibe. Sofern das aber alles nicht rechtens ist, könnte ich ja unterschreiben und dann trotzdem nicht zahlen ?!

tonks  15.02.2011, 21:54
@plichel

Wenn Du bereits in der Wohnung wohnst, ist der Mietvertrag auch zustande gekommen (sonst würdest Du ja widerrechtlich dort wohnen). Ob Du diese Gebühr nun aber bezahlen musst oder nicht, weiß ich nicht, sorry. Wenn es Dir ums Prinzip geht, wende Dich an den Mieterbund oder einen Anwalt. Ansonsten zahle einfach und sei froh, dass Du aus dem Vertrag raus kommst.