Gebt Ihr im Einkaufswagen gefundene Waren im Supermarkt ab?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da es bei mir noch nicht vorgekommen ist, kann ich es nicht pauschal beantworten. Es käme wohl darauf an, worum es sich handelt. Also ob ich es selbst gebrauchen könnte oder nicht.

Ein schlechtes Gewissen muss man deswegen jedoch nicht haben. Rein rechtlich sind Fundsachen erst ab einem Wert von 10 Euro meldepflichtig. Werte darunter kann man behalten. Auch moralisch muss man keine Bedenken haben. Denn wenn man es im Markt abgibt, dann freut es nur dessen Inventurergebnis. Dem Kunden, der es vergessen hat, fehlt es weiterhin.

Auf der anderen Seite kann man sich in der heutigen Zeit aber auch nie sicher sein, ob es dort wirklich nur vergessen wurde oder ob es präpariert ist und dort gezielt abgelegt wurde. Dieses Risiko würde ich, zumindest bei Lebensmitteln, nicht eingehen.

Kommt auf den Wert an u.ob ich Verwendung dafür habe?