Garagen Kündigung

6 Antworten

Was steht denn im Mietvertrag drin? Normalerweise kann dich der Vermieter nicht mit einer Frist von 5 Tagen kündigen. Da muss er dir eine angemessene Frist geben und die sollte auch im Mietvertrag festgehalten worden sein. Wobei er dir natürlich in bestimmten Fällen auch fristlos kündigen kann, beispielsweise wenn du nicht zahlst oder so.

Nein, das ist nicht zulässig selbst bei einer angemieteten Garage. Wenn der Vermieter räumen wollte, so geht das nach Ablauf der Kündigungsfrist nur über eine Räumungsklage ... und bei Erfolg Dieser dann nur durch einen Gerichtsvollzieher. Handelt der VM wie in der Kündigung angedroht eigenmächtig, macht er sich strafbar und ggf. auch haftbar bei Schäden.

pudd82 
Fragesteller
 10.10.2014, 15:30

Und wie könnte ich mich kurzfristig dagegen wehren?

Parhalia  10.10.2014, 15:38
@pudd82

Da wäre es am besten, wenn Du anwaltliche Beratung in Anspruch nimmst und ggf. eine Verfügung auf Unterlassung gegen den VM dort beantragen lässt.

Hallo,

natürlich ist die Frist und die angedrohte Aktion vollkommener Schwachsinn, was zu klären bleibt ist die Frage ob andere Gründe vorliegen die eine solche Aktion überhaupt erst auf den Plan gerufen haben. sofern das nicht der Fall ist ist alles weitere im Paragraf 594a BGB geregelt und hier hat der Eigentümer noch einige Zeit zu warten bis er an seine Garage kommt.

Was man nun machen kann sind zwei Dinge, zum einen kann man einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht stellen und einen solch Notfalls dann auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen, zum Anderen kann man bei einer ggf. unerwünschten Räumung natürlich auch dann die Polizei zur Hilfe rufen.

Grundsätzlich ist das Pachtverhältnis so also nicht ordentlich beendet und man kann, wenn der Eigentümer beginnt die Garage zu betreten und zu räumen, auch Einbruch unterstellen, resp. annehmen. Auch hier ist es die Polizei die den Sachverhalt dann schnell aufklären wird.

So, rechtlich gesehen also bist Du eigentlich auf der sicheren Seite, wenn ansonsten alles in Ordnung ist. Zwar kann der Eigentümer auch dann Deine Sachen nicht mal eben auf die Straße stellen, er kann aber rechtlich gegen Dich aktiv werden und damit Kosten produzieren die nicht ohne sein werden.

Du musst nun wissen ob alle Pachtzinsen auch bezahlt wurden, ist dies der Fall wird der Eigentümer Probleme bekommen, ist dies nicht der Fall wird er auch Probleme bekommen, wobei die Deinen dann die seinen übersteigen werden.

Hier hilft wohl am ehesten die Rechtberatungsstelle, alternativ - wenn du da Mitglied bist - würde ich mich auch bei VdK und/oder SoVD (Sozialverband Deutschland) mit diesem Anliegen blicken lassen.

In der Regel gibt es auch für Immobilien zumutbare Kündigungsfristen, die auf jeden Fall höher liegen als nur fünf Tage. Das Verhalten des Inhabers ist unseriös und rechlich nicht vertretbar.

Helfen könnte vielleicht auch das Buch "Der Hausjurist".

Blödsinn, Frist viel zu kurz. Wenn das der einzige Brief ist denn du bekommen hast und sonst nichts im Raum steht, Mietrückstand oder so, dann macht er sich strafbar!!! Dann kanst du ihn anzeigen.