Garage nicht nutzbar, was soll ich tun?

6 Antworten

lies den mietvertrag

es gibt in deutschland allerhand normen und regeln, für die mindestgröße und breite einer garage gibt es allerdings nichts. google mal nach "Oberlandesgericht München Az: 9 U 601/12" und belies dich hinsichtlich allem, was da kommt. ich würde mit dem vermieter sprechen und sagen, dass der stellplatz nicht nutzbar ist und man ihn entweder aus den fixkosten rausnehmen, oder euch finanziell stark entgegenkommen soll. aber alles nett formuliert, der vermieter kann nichts für euer großes auto. ansonsten untervermieten.

dass der stellplatz nicht nutzbar ist

DAS ist nicht richtig. Die Garage ist nutzbar, hat der Fragesteller ja selbst geschrieben, dass er da schon Sachen drin gelagert hatte.... nur die Familienkutsche passt halt nur mit dem Schuhlöffel rein.

Aber....sie passt. Ist halt eng.

Ist in meiner übrigens auch! Die Beifahrerseite ist so eng an der Wand, dass da niemand einsteigen könnte...sonst kann ich auf der Fahrerseit nicht rein/raus. Muss ich ahlt erst ausparken, bevor wer zusteigt.

Mal anders gefragt. Wie breit ist denn die Garage?

2,20m ist das Tor breit, allerdings sind die Gelenkarme innen vom Tor noch abzuziehen, das sind nochmal auf jeder Seite minus 8 cm... Also nur eine Durchfahrt von 2,04 m...

Sorry, aber Garagenboxen haben Standardmaße.

Mein Mondeo passt auch nur sehr knapp in seine Garage, da muss man halt millimetergenau reinfahren.

Den Vermieter könnt ihr dafür NICHT verantwortlich machen. Nicht nutzbar ist die Garage nämlich nicht...nur EUER PKW passt halt kaum rein. Das liegt aber nicht in der Verantwortung des Vermieters, dass ihr ein Schlachtschiff fahrt bzw die heutigen PKWs breiter sind als die frühreren Modelle, auf denen die Standardmaße für Garagenboxen beruhen.

Ich mache den Vermieter für nichts verantwortlich... Habe nur nach Stabdartmaßen gefragt... Wie ich raus finden konnte, gibt es für vermietete Stellplätze Vorgaben von 2.30 Breite und 5 m Länge... Unsere Garage ist schmaler... Hatte ja sein können... Trotzdem danke für Ihren Beitrag!

Gibt es laut Mietrecht ein Mindestmaß?

Nein. Gemietet und zu bezahlen ist, was bei Mietvertragsschluss besichtigt bzw. vorhanden oder nachweislich zugesichert wurde.

Wenn die Pampers-Kutsche nicht reinpasst, steht dem Mieter Untervermietung frei.

G imager761