Freundin Schwanger meine Rechte und Pflichten

3 Antworten

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Als leiblicher Vater (Vaterschaft anerkannt) bist Du für dein Kind unterhaltspflichtig * (alleinige Barunterhaltspflicht bis zum 18. Geburtstag des Kindes....).
Die Kindsmutter hätte ggf. einen Anspruch an dich auf Betreuungsunterhalt für sich selbst - bis zum dritten Geburtstag deines Kindes - vorausgesetzt, Du wärst über den Kindesunterhalt hinaus noch leistungsfähig.

Für dein Kind hast Du ein Umgangsrecht bzw. eine "Umgangspflicht", was auf dem "Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern" beruht.
Dieses Umgangsrecht ist unabhängig von Unterhaltszahlungen und vom Sorgerecht.

Alle relevanten Entscheidungen für das Kind kannst Du mit der Mutter gemeinsam treffen (Wohnort, Schule, Religionszugehörigkeit....), wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht ausübt.
Verwehrt dir die Mutter dieses, kannst Du es - auch gegen ihren Willen - beim Familiengericht beantragen.


*) Als Unterhaltspflichtiger für ein minderjähriges Kind trifft für dich eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" zu, nach der Du jeden zumutbaren Job, ggf. auch Nebentätigkeit..., ausüben musst, um für das Kind wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können.

Solltest Du keinen Kindesunterhalt zahlen, kann die Kindsmutter für das Kind einen Unterhaltsvorschuss beziehen (insgesamt max. 72 Monate lang).
Den UV müsstest Du zurückzahlen, wenn Du
- zwar zahlungsfähig wärst aber dennoch nicht zahlen würdest oder
- zahlungsunfähig wärst, weil Du gegen die Erwerbsobliegenheit verstößt...

Wenn Du während des Studiums nicht leistungsfähig (zahlungsfähig) wärst, würde das keinen "Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit" darstellen, falls es sich dabei um deine erste Ausbildung handelt. (Du müsstest diese dann nur schnellstmöglich absolvieren, um leistungsfähig zu werden, möglicher Unterhaltsvorschuss würde ggf. nicht zurückgefordert werden... )

Du must auf jeden Fall für das Kind Unterhalt zahlen, und zwar wenigstens den Mindestbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle. Das sind derzeit 225,- Euro monatlich. Um diesen Unterhalt bezahlen zu können, bist Du verpflichtet, notfalls nebenher arbeiten zu gehen - selbst dann, wenn das Studium darunter leiden sollte und sich verlängert. Denn der Kindesunterhalt geht Deiner persönlichen Lebensplanung vor. Außerdem bist Du ggfl. der Kindesmutter gegenüber unterhaltspflichtig - aber nur, soweit Du nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als netto 1.100,- Euro monatlich übrig hast. Weitere Infos dazu unter http://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhalt-der-nichtehelichen-mutter/index.php

CuckooTown 
Fragesteller
 11.01.2014, 08:01

Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Ich habe zwar einen Job aber bei dem Verdien ich nur Rund 800€ im Monat das Reicht für mich und auch für den Unterhalt des Kindes aber nicht für den Unterhalt der Mutter heißt das dann das ich mein Studium aufgeben muss um genug Geld zu verdienen falls meine Freundin irgendwann von mir Unterhalt verlangt? Wir hoffen zwar beide das wir das zusammen hinkriegen und auch auf Hilfe von ihren Eltern aber man weiß ja nie wie sowas endet.

DFgen  13.01.2014, 12:36
@CuckooTown

"...heißt das dann das ich mein Studium aufgeben muss um genug Geld zu verdienen..."

Wenn das Studium deine erste Ausbildung darstellt, trifft dich die "erhöhte Erwerbsobliegenheit" nicht, da Du ein Recht auf eine Ausbildung hast.....

Die erhöhte Erwerbsobliegenheit gilt in Bezug auf Unterhalt für minderjahrige Kinder - nicht auf Betreuungsunterhalt (oder Unterhalt für volljährige Kinder oder Ehepartner...)

Das ist so schwach von dir. Man ((((((. Leben ohne Verantwortung und dann am besten "Wegschmeißen". Voll die Seuche und Verachtung von mir. Und klar mußt du für dein Kind sorgen !!! Wenn nicht jetzt dann später -wenn du Kohle hast. Dein Recht ist es - dein Kind zu sehen -wenn es "Passt". Mit solche Leute wie dir wird das nicks in Zukunft.

CuckooTown 
Fragesteller
 11.01.2014, 07:23

Ich habe im meinem Leben schon sehr viel Verantwortung übernommen ich Studiere und Arbeite um mein Leben zu finanzieren! Meine Frage bezog sich außerdem nicht nur auf den finanziellen Bereich sondern insgesamt darauf was für Pflichten auf mich zukommen werden. Natürlich bin ich bereit für das Kind da zu sein immerhin wird es meins sein! Ich habe hier auf qualifizierte Antworten und nicht auf orthographisch schwache Anfeindungen gehofft!