Unterhalt für das Kind nach USA Recht

5 Antworten

Deine Ex lässt dich dein Kind nicht sehen?

Sind denn Besuchszeiten geregelt? Wenn ja dann wäre das Verhalten deiner Ex als Umgangsvereitelung zu werten! Familiengerichte sehen so etwas überhaupt nicht gerne. Ein solches Verhalten kann bis zur Enziehung des Sorgerechts führen.

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Ich nehme an, du zahlst Unterhalt nach einem Titel (Urteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde etc.). So lange du diesen Titel bedienst, hast du nichts zu befürchten.

Um diesen Titel zu ändern, müsste dein Kind (bzw. gesetzlicher Vertreter) auf eine Abänderung des Titels klagen. Ich sehe hier jedoch keinen Grund, warum ein Gericht den Unterhalt um über 50% anheben sollte.

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Es gibt ein Auslandsunterhaltsgesetzt. Dieses regelt die Zusammenarbeit von Staaten um Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Demnach könnte deine Ex versuchen in den USA einen neuen Titel gegen dich zu erwirken. Dieser wird jedoch von einem deutschen Gericht geprüft und ggf. abgeändert.

Falls du irgendwann ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz erhältst, wäre es dann so weit. Dann solltest die Hilfe eines Fachanwaltes für internationales Familienrecht in Anspruch nehmen.

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Alles gute dir und dem von dir getrennten Kind!

Ich nehme mal an, dass sie dafür erstmal die amerikanische Staatsbürgerschaft haben muss.

Wenn sie das Kind mit in die USA nimmt, dann bleibt das deutsche Urteil erst einmal bestehen, es sei denn sie fechtet es von hier aus an und versucht das zu ändern (wozu ich ihr nicht unbedingt raten würde). Selbst wenn sie es versucht, heisst das nich lange nicht, dass sie damit durch kommt... Aber mal ganz davon abgesehen lohnt es sich auch nicht dafür zum Anwalt zu rennen... Wenn du den Wechselkurs bedenkst, dann ist das im Vergleich zu den Anwaltskosten hier in den USA zu gering als das sich das lohnen würde.

Sie darf das Kind jederzeit mitnehmen, obwohl die Greencard nur für sie ausgestellt ist. Gibt da aber sicher noch einiges anzuklären mit der Immigration.

Dein Unterhaltspflicht richtet sich vorderhand nach den gerichtlichen Definitionen in Deutschland. Du kannst da jeden Anwalt nehmen, denn der wird dich möglicherweise nach einem ersten Gespräch zu einem anderen Anwalt verweisen. Ein Familienrechtler ist wohl genügend.

Die Mitnahme des Kindes ins Ausland ohne die Zustimmung des anderen Elternteils, wird von manchen Gerichten als Umgangsvereitelung gewertet!

@Eifelmensch

Im Grundsatz gilt immer das Kindeswohl. Das ist manchmal nicht ganz einfach festzustellen. Die Partei die das alleinige Sorgerecht inne hat, der kann auch den Aufenthaltsort bestimmen, dafür braucht es keine Gerichte. Ob dann das Umgangsrecht noch gewährleistet ist und zu welchem Preis, das trägt im Grundsatz der Umgangsberechtigte.

Ja, sie wird das Kind mitnehmen.