Freundin hat Baby verloren ... will Kind begraben

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Mein Beileid an Deine Freundin.

Ich möchte Dir zu Deiner Frage aus dem Bestattungsgesetz zitieren - in diesem Fall aus Baden-Württemberg. Bestattungsgesetze sind Ländersache, aber sie sind sich alle sehr ähnlich.

"§30 Bestattungspflicht

(1) Jede Leiche muss bestattet werden. Hierzu zählen auch alle totgeborenen Kinder und in der Geburt verstorbenen Leibesfrüchte mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm (Totgeburt)

(2) Fehlgeburten sind totgeborene Kinder und während der Geburt versorbene Leibesfrüchte mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Fehlgeburten sind auf Verlangen eines Elternteils auf Kosten der Eltern zu bestatten; §46 Absatz 4 gilt entsprechend. Ist die Geburt in einer Einrichtung erfolgt, hat der Träger sicherzustellen, dass mindestens ein Elternteil auf diese Bestattungsmöglichkeit hingewiesen wird. Jede aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht (Ungeborenes) gilt als Fehlgeburt und ist als solche nach Satz 2 und 3 zu behandeln. Liegt keine Erklärung mindestens eines Elternteils nach Satz 2 vor, sind Fehlgeburten und Ungeborene von der Einrichtung unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu bestatten. Die Kosten hierfür trägt der Träger der Einrichtung.

(3) Fehlgeburten und Ungeborene, die nicht bestattet werden, dürfen allein wissenschaftlichen Zwecken dienen. Für die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken muss vorher die Zustimmung beider Elternteile vorliegen. Die wissenschaftliche Einrichtung muss für die Bestattung der Fehlgeburten und ungeborenen sorgen, sobald sie nicht mehr wissenschaftlichen Zwecken dienen.

...

§ 46 Absatz 4

Wird eine Leiche zum Zweck der Erdbestattung in ein anderes Bundesland oder in Orte ausserhalb Deutschlands befördert, muss der zuständigen Behörde des Sterbeortes gegenüber Gewähr leistet sein, dass diese am vorgesehenen Ort erdbestattet wird."

Ende des Zitats.

Für eine Beerdigung im Blumentopf gibt es leider keine Gesetzeslücke, die ich kenne. Sollte Deine Freundin den Wunsch haben, etwas von ihrem Stern zu Hause zu haben, bleibt nur eine Kremierung. Die Asche kann sie auf Umwegen (Schweiz, Holland) persönlich bekommen und ... Das ist zwar nicht ganz legal, aber durchaus möglich und ich kenne noch keinen Fall, in dem dies strafrechtliche Folgen hatte. Sollte Deine Freundin daran Interesse haben, kannst Du mir das ja über einen Kommentar mitteilen.

Auch wenn die Antwort kompliziert und nicht nach Eurem Sinn war, hoffe ich, Euch geholfen zu haben.

du hast geholfen. wie sieht das aus: sie ist NOCH im urlaub und hat das Kind in einem anderen Land verloren. Das KH ist bereit das Kind zu übergeben ...

@zindagi007

Das habe ich leider nicht gewusst. In diesem Fall gilt selbstredend das Bestattungsgesetz des betreffenden Landes - und das kenne ich nicht und ich habe auch keine Ahnung, welche Möglichkeiten dort überhaupt bestehen. Es ist verwunderlich, dass das Krankenhaus das ungeborene Kind "übergeben" möchte und darf. Es ist aber auf jeden Fall verboten, einen Leichnam "schwarz" nach Deutschland einzuführen (lebt Deine Freundin überhaupt in D?). Und dabei kann und möchte ich auch nicht helfen, nicht einmal mit einem Rat. Falls für Deine Freundin eine Verbrennung in Frage kommt und dies in dem Land so möglich ist, kann sie sich gerne unter www.weg4u.de mal informieren.

@Wolfe

ich werde ihr das sagen. Und wenn sie es "anmeldet"?? geht das dann?

@zindagi007

Und gilt das überhaupt als Leichnam? War 9. Woche und noch keine 500 gramm

@zindagi007

Wenn sie es anmeldet, geht es natürlich. Aber, wie gesagt, es gelten die Gesetze des Landes, indem das Traurige passiert ist. Nähere Auskunft hierüber kann ein örtlicher Bestatter oder vielleicht die deutsche Botschaft geben (falls es sowohl Gesetze des Landes als auch Deutschlands zu beachten gilt). Ich könnte Dir nur sagen, wie es bei einem Fall aussieht, der in Deutschland verstorben ist uns ins Ausland überführt wird. Und es gilt als Leichnam. Über 500 Gramm muss er auf einem Friedhof bestattet werden, unter 500 Gramm kann er auf Verlangen und auf Kosten der Eltern auf dem Friedhof, aber auch auf Kosten der Klinik in einem Sammelgrab bestattet werden. Soweit zumindest mein Verständnis der Gesetze.

Klingt vielleicht brutal, aber (kleine)tote Tiere darf man ja auch im Garten begraben. Und es ist ja kein richtiger leichnahm, oft enden solche fehlgeburten ja auch im Klinikabfall...

eben, ich bin Krankenschwester und ich weiss ja wie die "entsorgt" werden. sie fragte mich und fing an zu weinen ... ich schlug ihr eines dieser engelsgräber vor. da sie muslima ist, kann sie nciht einfach auf irgendeinen friedhof gehen ...

Also meine Fehlgeburt war ca. 30 cm groß und wog 750 gramm, hatte Arme, Beine, Kopf und alles was dazu gehört.

@Mausi66

schlimm ne? meine Mutter hatte auch mal eine. in der 17. woche

@zindagi007

Ich war darauf vorbereitet, ich lag schon wochenlang im KKH und die Ärzte haben mir nicht viel Hoffnung gemacht, in der 25. Woche war es dann soweit.

Hallo,

klare Frage - klare Antwort:

Nein darf man nicht.

Fehlgeburten sind ab einem Gewicht von 500 Gramm bzw. dem ersten Atemzug Bestattungspflichtig. Wenn es unter 500 Gramm wiegt, ist es den Eltern frei gestellt es zu bestattet. Sollten Sie dies wünschen, besteht ein Friedhofszwang. Sollten Sie keine Bestattung wünschen, wird die Fehlgeburt vom Krankenhaus entsorgt. Entsorgt ist vielleicht kein schönes Wort für eine solche Sache, es ist aber nunmal so.

Wende dich an Sternenkinder EV.oder jeden anderen Bestatter.

danke ich werde es ihr sagen.

am einfachsten wäre es, wenn sie ihr baby in dem land wo sie, ist kremieren könnte. ich weiss nicht wie einfach eine überführung eines leichnahms ist, vermutlich wird sie mit einem ziehmlichen papierkram konfrontiert. die asche dürfte einfacher zu überführen sein. in der schweiz darf man die asche auch im eigenen garten begraben, in deutschland geht das nicht. aber vielleicht findet deine freundin ja einen muslimischen friedhof.