Fremdes Eigentum weggeschmissen?

6 Antworten

Auf jeden Fall kann sie deine Mutter verklagen schließlich hat sie unberechtigt über das Eigentum deiner Freundin verfügt und es gewissermaßen beschädigt. Ich denke die Paragraphen §823, §816, §985 und §812 werden hilfreich sein und der §249 ff (daraus wird der Schadensersatz berechnet), aber ich bin kein Anwalt sondern nur ein 17 jähriger der leider wirtschaft in der Oberstufe gewählt hat. :)

Wie es aussieht hast du nicht so einen guten Draht zu deiner Mutter oder? Also wenn sie das absichtlich weggeworfen hat, mit dem Wissen, dass es das Eigentum deiner Freundin ist, ist es schon ratsam dagegen vorzugehen. Allerdings würde ich dir raten, erst einmal mit deiner Freundin und euren Eltern zu darüber reden, da 300€ doch ein ordentlicher Betrag sind und man mit Gericht usw ordentlich Trubel hat.

LG

Yermani 
Fragesteller
 26.06.2017, 00:36

Okey vielen Dank hat mir sehr geholfen!

Ich vermute, dass die Mutter verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) sieht und auf das Selbsthilferecht (§ 859 BGB) zurückgreift. Damit liegt sie m.E. falsch, da du als Berechtigter mit der Lagerung einverstanden warst. Die Entsorgung war demnach rechtswidrig. 

Die Eigentümerin der Sachen hat daher einen Schadenersatzanspruch gegen sie nach § 823 BGB ff. 

Nebenher dürfte sich die Mutter strafbar nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) gemacht haben. Durch die Entsorgung hat sie die Sachen dem Untergang preisgegeben und damit den TB des 303 StGB erfüllt. Diebstahl liegt nicht vor, da die Zueignungsabsicht fehlt. 

Die Eigentümerin sollte Schadenersatz verlangen, ggf. unterstützt ein Wink mit dem (Strafrechts-) Zaunpfahl die Bereitschaft der Schadenswiedergutmachung. 

Ja, zwar muss deine Mutter fremdes Eigentum nicht auf ihrem Grundstück tolerieren, allerdings hätte sie deine Freundin zuerst (schriftlich) auffordern müssen, es zu entfernen und selbst, wenn dies unterbleibt, dürfte sie es nicht einfach wegwerfen, sondern müsste es hinterlegen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Deine Freundin hat nicht nur Anspruch auf Schadenersatz, deine Mutter hat sich auch strafbar gemacht, wahrscheinlich wegen Sachbeschädigung in mittelbarer Täterschaft (da der Müll verbrannt wird, und der Müllmann als Tatwerkzeug funktioniert).

Deine Mutter ist schadenersatzpflichtig. 

Ja hat sie. 😉