Freihändiger Verkauf bei 2. Eigentümern?

3 Antworten

Nein! Bei dem erforderlichen notariellen Kaufvertag müssen beide Eigentümer mitwirken.

Der Veräußerungswillge könnte das Objekt zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft in die Zwangsversteigerung bringen.

Dort hätten Sie dann die Gelegenheit das Objekt ohne Zustimmung des anderen Eigetümers durch Abgabe des Meistgebotes zu ersteigern.

Das Problem könnten hier evtl. vorrangige Rechte, auch der Gläubiger des verschuldeten Partners darstellen, welche Sie bei ihrem Gebot zum Nachteil des Veräußerugnswilligen zu berücksichtigen hätten, sofern diese nicht dem Verfahren beitreten!

Hier gab es mal eine Zwangversteigerung - ein komplett anders gelagerter Fall. Tatsache war, dass der Eigentümer Einspruch eingelegt hat gegen die bereits erfolgte Zwangsversteigerung und da musste erstmal gerichtlich entschieden werden. Mit Einspruch hat das fast zwei Jahre gedauert, Natürlich musste derjenige, der die Wohnung ersteigert hatte, auch einen Anwalt nehmen. Alles klar soweit? Der, der die Wohnung ersteigerte war im Recht, das wussten wir alle - aber was nutzt das, wenn gegen geklagt wird? Nur Ärger und Kosten.

Hallo,

ein Verkauf kommt nur mit Unterschrift aller Eigentümer beim Notar zustande.