Darf man trotz Zwangsversteigerungsverfahren sein Haus noch freihändig verkaufen?
Hallo,
im Winter sollte das Haus meines Chefs zwangsversteigert werden. Doch er konnte den Termin noch kurzfristig abwenden.
Im Juni stand dann ein neuer Zwangsversteigerungstermin an. Dieses Mal konnte er das nicht verhindern. Doch an dem Tag konnte das Haus nicht versteigert werden.
Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass ein neuer Termin im Herbst ansteht. Gleichzeitig hat mein Chef am Gebäude ein Schild anbringen lassen "Zu verkaufen" mit der Telefonnummer einer Immobilienfirma. Gestern war der Makler mit einem Interessenten da.
Hat man trotz laufendem Zwangsversteigerungsverfahren immer noch die Möglichkeit, seine Immobilie freihändig verkaufen? Muss die Bank dann einem Verkauf zustimmen?
LG Novatova
5 Antworten
Kann man nicht pauschal beantworten, ohne nähere Hintergründe zu kennen.
Generell gilt bei einer Zwangsversteigerung, dass der Mindestgebotspreis eigentlich immer "unter Marktwert" ist. D. h. der Erlös aus der Versteigerung ist Glückssache.
Wenn besagter Mensch nun eine Chance hat, einen hinreichend guten Preis in einem Direktverkauf erzielen zu können, dann kann mit Absprache der Gläubiger sowas durchaus ok sein. Wenn allerdings schon ein ZV-Verfahren läuft, dann wird das auch irgendwer eingeleitet haben. Und der muss das dann ggf. auch wieder stoppen.
Wenn da ein Insolvenzverwalter mit im Spiel ist, dann könnte es durchaus sein, dass es eine Absprache der Form "versuchen Sie, für mindestens X Euro zu verkaufen" gibt.
Das ist eine Einzelfallprüfung der Bank dann. Aber bei einem Haus, was beim ersten Verfahren nicht versteigert wurde, sind die Chancen extrem hoch. Das Angebot sollte dann aber in etwa 50% des Wertes beinhalten ( mindestens)
Ja, er darf das Haus freihändig verkaufen. Das Problem ist dabei jedoch die Lastenfreistellung. Die Bank wird dabei nicht mitmachen, wenn der Kaufpreis nicht eine bestimmte Höhe erreicht.
Nein, das ist nicht rechtens. Sobald das Verfahren eingeleitet ist gehen die Verwertungsrechte an die Gläubiger.
Wenn er einen Käufer findet, BEVOR der Versteigerungstermin angesetzt ist, kann dieser natürlich abgesagt werden.
Selbstverständlich geht der Kaufpreis dann erst einmal an den Zwangsverwalter.
Ja. aber über den Zwangsverwalter, der auch erst mal seine Kosten gedeckt haben will
Selbstverständlich geht der Kaufpreis dann erst einmal an den Zwangsverwalter.
Das ist falsch. Der Zwangsverwalter hat mit dem Verkauf und der Versteigerung nichts zu tun. Beim Verkauf wird der Kaufpreis direkt an die Bank gehen, bei der Versteigerung an das Amtgericht.
Der Kaufpreis geht dann nicht an die Bank, die das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet hat?