Freier Mitarbeiter oder Werkstudent...?!

2 Antworten

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In der deutschen Sozialversicherung sind derartige Beschäftigungsverhältnisse regelmäßig versicherungsfrei; die Rechtsgrundlagen sind u. a. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 SGB III, die konkrete Ausgestaltung wurde durch die Rechtsprechung des BSG im Laufe der Zeit herausgearbeitet: Das Studium soll im Vordergrund stehen, die wöchentliche Arbeitszeit darf daher 20 Stunden ("halbtags") nicht überschreiten. In den Semesterferien hingegen spielt die Stundenzahl keine Rolle, auch muss sozialversicherungsrechtlich kein konkreter Bezug zum Studium bestehen. Wenn das Arbeitsentgelt jedoch die Grenze für die kostenlose Familienversicherung (in der Kranken- und Pflegeversicherung) überschreitet, dann tritt Versicherungs- und Beitragspflicht als Student ein. Solche Studentenjobs sind nicht mit in Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Praktika zu verwechseln; näheres dazu siehe hier. Q.: Wikipedia

Daher bist Du mit Werkstudent vermutlich besser dran. Klingt auch besser im Lebenlauf. ;-)

das ist schwer. ich selber würde mich immer für werkstudent entscheiden. als freier mitarbeiter musst du das dem finanzamt melden und mit deiner steuernummer rechnungen schreiben.zudem bekommst du dann den vereinbarten betrag komplett ohne abzüge ausgezahlt und musst davon dann separat steuern abführen. meistens bekommt man da aber auch mehr geld. als werkstudent ist das eigentlich wie eine normale anstellung.und einfacher,da man sich mit der bürokratie nicht rumstreiten muss. freiberufler sollte man sich gut überlegen