Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wie gebe ich mehrere onlineshops an?
Hallo,
ich habe heute ein Gewerbe beantragt und fülle gerade den Bogen für das Finanzamt aus. Ich führe einen onlineshop. Ab Zeile 171 wird der Onlinehandel angesprochen („Ich verkaufe über einen eigenen Webshop“), ich würde da theoretisch jetzt meinen onlineshop eintragen und das ganze bestätigen, also die URL eintragen. Meine Frage ist jetzt, was mache ich, wenn ich in Zukunft einen weiteren onlineshop eröffne? Bin ich dann verpflichtet, diesen beim Finanzamt nachzureichen? Oder sollte ich das Feld jetzt einfach frei lassen um das ganze so transparent wie möglich zu halten? Theoretisch kann es ja auch passieren, dass ich meinen aktuellen shop schließe und einen anderen eröffne.
1 Antwort
Wenn du Einzelunternehmer bist, dann ist es egal, ob du einen Shop oder hundert betreibst. DU bist das Gewerbe und als eine Person steuerpflichtig. Die Adresse deines Shops interessiert das FA nicht.
Der Vertriebsweg ist den Behörden doch egal.
Okay, vielen Dank für die Antwort! Sollte ich das Feld dann freilassen oder einfach die Adresse meines aktuellen shops eintragen? Oder soll ich nur den Haken setzen, das ich einen eigenen onlineshop besitze?