Wenn man einer Schwangeren in den Bauch schlägt, ist das kein Mord?

8 Antworten

Es ist eine Körperverletzung, je nach dem auch eine gefährliche Körperverletzung und/oder eine schwere Körperverletzung, in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch.

Also, wie jemand anders schon korrekt geschrieben hat, strafbar gem. §§223, ggf. 224, 226 iVm 218, 52 StGB.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach deutschem Recht kein Mord. Im übrigen gilt im deutschen Recht, dass jedes Tötungsdelikt zunächst mal ein Totschlag ist; Mord kommt nur dann in Betracht, wenn diverse Qualifizierungstatbestände gegeben sind.

Denkbar wäre hingegen eine andere Konstellation:

Der Angriff löst eine Frühgeburt aus, das Kind wird lebend geboren, verstirbt dann aber außerhalb des Mutterleibs.

In so einem ähnlichen Fall lautete das Urteil auf Totschlag: Totschlag-Urteil gegen Frauenärzte: „Die rote Linie wurde überschritten" - Berlin - Tagesspiegel

Es ist ziemlich absurd beide Situationen gleichzustellen.

Vor ein paar Jahren gab es einen aehnlichen Fall, und der Angeklagte wurde wegen Mordversuchs, Koerperverletzung und Schwangerschaftsabbruch verurteilt.

Lol 8 Monate Gefängnis vs mindestens 18 Jahre Alimente. Makaber, makaber

@CodenLernen

Die Alimente muss er ja trotzdem zahlen.

@Steffile

An wen denn? Er hat's Kind ja getötet

Das ist ein Schwangerschaftsabbruch durch Körperverletzung. Beides wird bestraft.

Ein User hat es gepostet, 8 Monate Haft

Meiner Meinung nach ist es mord