Arbeitszeiterfassung - wie lange kann diese rückwirkend beanstandet werden?
Ich arbeite mittlerweile seit über 3 Jahren in einem Kindergarten als Erzieherin. Unsere Zeiterfassung machen wir in einer Excel-Tabelle. Monatlich werden dann die Zeiterfassung beim Chef abgegeben und kontrolliert. Nun ist es so, dass ich meine Zeiterfassungen von Juni 2017 bis Januar 2018 wieder bekommen habe und in einigen Monaten Änderungen gemacht werden müssen, bzw. mein Chef möchte dass ich gewisse Stunden abändere oder sie so nicht genehmigt werden können. Zudem habe ich nebenher eine Weiterbildung für den Kindergarten gemacht, mit Absprache im Kindergarten natürlich. Ich habe mich dahin bereits bequatschen lassen und die Weiterbildungstermine am Samstag als Freizeit gelten lassen. Nun hatte ich meine Abschlussprüfung im Januar und mit wurde mündlich zugesagt, dass ich diesen Tag im Kindergarten frei bekomme, die Stunden komplett aber für einen normalen Arbeitstag erfassen darf. Nun sagt mein Chef, das geht nicht, dieser Tag wird mit Null Stunden berechnet und die Zeiten, die ich für die Facharbeit aufgewendet habe, darf ich auch nicht in der Zeiterfassung geltend machen, obwohl mir die Einrichtung das Thema vorgegeben hat und ich nicht wie andere Teilnehmer an der Fortbildung mein Thema selbst aussuchen durfte.
Nun sind meine Fragen, ob die Zeiterfassung solange rückwirkend überhaupt noch beanstandet werden darf und ob die Zeiterfassung für meinen Prüfungstag nun komplett gestrichen werden kann, ebenso wie der Zeitaufwand für meine Facharbeit.
Vielen lieben Dank im Voraus.
2 Antworten
Viele Themen in einer Frage:
Weiterbildung für den Kindergarten in Absprache mit dem Kindergarten:
a) Du hast dich angemeldet: dann ist es komplett dein Privatvergnügen ( Zeit, Kosten) , alles andere ist höchstens Kulanz oder Entgegenkommen.
oder
b) du wurdest von deinem Chef angemeldet: dann gibt es hier hoffentlich eine Vereinbarung in Form eines dualen Studiums o.ä. dann ist entweder die Schulung Arbeitszeit oder es zählt was schriftlich festgehalten wurde.
Stellt sich die Frage, wie und wo sich hier das Thema der Facharbeit einordnen lässt.
Die nächste Frage im Kindergarten ein Chef, welche Personalbefugnisse hat er? Ist er der „Entscheider“ oder sitzt noch einer drüber (Personaler bei kommunalem Kiga?). Gibt es einen Personalrat, kann auch eine Leitung nicht ohne Mitwirkung/Mitbestimmung Arbeitszeitzu-geständnisse machen. Ein PR sollte die Fragen aber klären und beantworten können.
Korrektur der Arbeitszeit: Hier gibt es Fristen von 6 Monaten bis 3 Jahre, soweit mir bekannt. Näheres kann aber in Dienstvereinbarungen geregelt sein.
Ich denke,Du solltest Deinen übernächsten Vorgesetzten,also den Dezernenten
oder Bürgermeister um ein vertrauliches Gespräch bitten.
Ich denke,das geht so gar nicht und bevor man nun jede Menge Details abfragte,und dann doch nicht genau weiss,wie die Regelungen sind,
solltest Du ganz klar Deine Aktivitäten bezahlt fordern.
Dein Vorgesetzter hat Dich nicht zu nötigen unentgeltlich zu arbeiten.
Bestehe darauf,wenn das nicht mehr genau geklärt werden kann,pauschal abzugelten.
Auch Freizeit oder teilweise in Freizeit wäre ok.