Arbeitszeiterfassung - wie lange kann diese rückwirkend beanstandet werden?

2 Antworten

Viele Themen in einer Frage:

Weiterbildung für den Kindergarten in Absprache mit dem Kindergarten:

a) Du hast dich angemeldet: dann ist es komplett dein Privatvergnügen ( Zeit, Kosten) , alles andere ist höchstens Kulanz oder Entgegenkommen.

oder

b) du wurdest von deinem Chef angemeldet: dann gibt es hier hoffentlich eine Vereinbarung in Form eines dualen Studiums o.ä. dann ist entweder die Schulung Arbeitszeit oder es zählt was schriftlich festgehalten wurde.

Stellt sich die Frage, wie und wo sich hier das Thema der Facharbeit einordnen lässt.

Die nächste Frage im Kindergarten ein Chef, welche Personalbefugnisse hat er? Ist er der „Entscheider“ oder sitzt noch einer drüber (Personaler bei kommunalem Kiga?). Gibt es einen Personalrat, kann auch eine Leitung nicht ohne Mitwirkung/Mitbestimmung Arbeitszeitzu-geständnisse machen. Ein PR sollte die Fragen aber klären und beantworten können.

Korrektur der Arbeitszeit: Hier gibt es Fristen von 6 Monaten bis 3 Jahre, soweit mir bekannt. Näheres kann aber in Dienstvereinbarungen geregelt sein.

Ich denke,Du solltest Deinen übernächsten Vorgesetzten,also den Dezernenten

oder Bürgermeister um ein vertrauliches Gespräch bitten.

Ich denke,das geht so gar nicht und bevor man nun jede Menge Details abfragte,und dann doch nicht genau weiss,wie die Regelungen sind,

solltest Du ganz klar Deine Aktivitäten bezahlt fordern.

Dein Vorgesetzter hat Dich nicht zu nötigen unentgeltlich zu arbeiten.

Bestehe darauf,wenn das nicht mehr genau geklärt werden kann,pauschal abzugelten.

Auch Freizeit oder teilweise in Freizeit wäre ok.