Frage zum Kündigungsfrist: 1 Woche zum Wochenschluss?

1 Antwort

Bist Du sicher, dass Du bis einschließlich 1. August eine Woche Kündigungsfrist hast oder kann es sein, dass ab 1. August die Frist von zwei Wochen gilt?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die längere Kündigungsfrist ab 1. August gilt.

Wenn die Kündigungsfrist eine Woche zum Wochenschluß beträgt, kannst Du die Kündigung zum 9. August nächste Woche bis einschließlich Mittwoch abgeben.

Erhält der AG die Kündigung bis zum 31. Juli, ist der 9. August der letzte Arbeitstag.

Den Empfang der Kündigung solltest Du Dir auf einer Kopie bestätigen lassen. Wenn Du noch Urlaubsanspruch/Überstunden hast, beantrage auch den Freizeitausgleich.

wetterwind 
Fragesteller
 26.07.2019, 09:59

Ja, habe ich so auch oben geschrieben. Ab 1. August habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen bis zum Wochenschluss.

wetterwind 
Fragesteller
 26.07.2019, 10:01
@wetterwind

Das andere habe ich richtig verstanden?

Stimmt das was ich sonst geschrieben habe?

(Bis zum 31.07. habe ich noch 1 Woche Kündigungsfrist.)

Hexle2  26.07.2019, 10:01
@wetterwind
Ja, habe ich so auch oben geschrieben.

Du hast geschrieben, dass Du bis zum 1. August eine Woche Kündigungsfrist hast.

Das ist aber egal, ich bin in meiner Antwort ja davon ausgegangen, dass die einwöchige K-Frist bis einschl. 31. Juli gilt.

wetterwind 
Fragesteller
 26.07.2019, 10:03
@Hexle2

Alles klar habe es verstanden.

wetterwind 
Fragesteller
 26.07.2019, 10:02

Ab 01.August gilt die 2 wochenfrist.

Hexle2  26.07.2019, 10:03
@wetterwind

Alles gut, es ist so wie in meiner Antwort geschrieben, gib die Kündigung zum 9. August bis spätestens 31. Juli ab, dann passt alles.

wetterwind 
Fragesteller
 26.07.2019, 10:03
@Hexle2

Ja genau.

wetterwind 
Fragesteller
 26.07.2019, 10:06

Empfang der Kündigung auch bestätigen lassen wenn ich es persönlich abgebe?

Urlaubsanspruch/ Freizeitausgleich weiß heißt das beantragen? Das ich noch von der restlichen zeit noch was frei bekommen kann?

Hexle2  26.07.2019, 10:09
@wetterwind
Empfang der Kündigung auch bestätigen lassen wenn ich es persönlich abgebe?

Mach eine Kopie der Kündigung und lass Dir mit Datum und Unterschrift den Empfang bestätigen. Dann hast Du einen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht abgegeben wurde.

Urlaubsanspruch/ Freizeitausgleich weiß heißt das beantragen? Das ich noch von der restlichen zeit noch was frei bekommen kann?

Das bedeutet, wenn Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden hast, kannst Du das als Freizeitausgleich beantragen und entsprechend früher aufhören zu arbeiten.

Hast Du z.B. noch zwei Tage Urlaubsanspruch, musst Du zwei Tage weniger bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeiten

wetterwind 
Fragesteller
 28.07.2019, 10:41

Noch eine Frage:

An wenn soll ich die Kündigung.?

Personalabteilung? Muss erstmal dann nachschauen wer das ist?

Chef? Weiß ich auch nicht mehr das ist in der Firma?

Oder Leiter in diesem Bereich? Dort habe ich auch angerufen bei Krankmeldungen.

Kann ich die Kündigung auch beim Leiter abgeben, auch wenn es nicht an Ihn adressiert ist?

wetterwind 
Fragesteller
 28.07.2019, 10:43
@wetterwind

Also an wen die soll ich die Kündigung adressieren?

wetterwind 
Fragesteller
 28.07.2019, 10:44
@wetterwind

Auch wenn der Chef nicht da sein sollte (Weiß garnicht wer der Chef ist) ist das abgeben der Kündigung verbindlich?

Hexle2  28.07.2019, 13:53
@wetterwind

Du schreibst den Firmennamen und als Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Du Deinen Ansprechpartner nicht kennst.

Du kannst die Kündigung Deinem "Leiter" in die Hand drücken oder in der Personalabteilung abgeben. Wichtig ist, dass Du Dir den Empfang auf der Kopie der Kündigung bestätigen lässt.

wetterwind 
Fragesteller
 28.07.2019, 21:35
@Hexle2

Ich habe aber im Internet gelesen, dass die Kündigung an die zuständige Person zu richten ist, nicht an "Sehr geehrte Damen und Herren".

Die Personalabteilung befindet sich in einer anderen Stadt.

Ich kann Morgen noch Mitarbeiter fragen, wer der Chef bzw. an wenn ich die Kündigung richten soll.

Im Internet gelesen: Kündigung an zuständige Person richten (Personalabteilung oder Chef) Abgegeben beim Leiter müsste gehen.