Fluchtweg 's Breite?

5 Antworten

Bei einer Breite von 2.00 Metern, darfst du ein Schuhregal in der von dir genannten Größe aufstellen. Die vorgeschriebene Fluchtwegsbreite ist damit gewährleistet.

wenn der Vermieter es so festlegt dann hast du dich daran zu halten!

Ich habe leider jetzt nicht die Rechtsnorm gefunden, so daß ich meine Aussage nicht belegen kann. Aber ich habe es so im Kopf. Es gibt Regeln, wie breit der Fluchtweg sein muß. Dies ist in der Tat abhängig von der Nutzung der Räume usw. Ob das in deinem Fall 1m ist, weiß ich nicht. Aber das sind bauliche Maßnahmen, die erfüllt sein müssen. Und breiter darf das natürlich sein. Also deine "locker 2 Meter" sind dann zwar gegeben, aber das betrifft nur die Baulichkeit. Dann ist trotzdem die ganze Breite der Fluchtweg. Und es gibt unabhängig davon eine andere Norm, die besagt, daß Fluchtwege nicht verstellt werden dürfen. Das heißt, daß der ganze Flur ein Fluchtweg ist (auch wenn er deutlich breiter ist, als vorgeschrieben). Und somit darfst du dort dein Schuhregal nicht hinstellen.


Wenn die Hausordnung vorsieht, dass nichts im Flur stehen soll, dann soll da halt nichts stehen.

Stell dir vor, alle Bewohner des zweiten Stocks wollen gleichzeitig durch den verqualmten Flur laufen. Einer fällt über dein Schuhregal, wird von den anderen überrannt und erstickt. War das die Unterbringung deiner Schuhe auf dem Flur wirklich wert?

du bist mieter !!  wenn der hausbesitzer das in der hausordnung so festlegt , hast du dich daran zu halten.

aber  würdest du dich auch beschweren wenn bei einem brand jmd über dein schuhregal im flur fällt und anschliesend alle anderen über ihn hinwegtrammpeln ??