Finanzamt zahlt Vorsteuer nicht!

4 Antworten

Hast Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung per Elster elektronisch übermittelt?

Wenn ja, hast Du einen Beleg das es angekommen ist. Steht dort vielleicht eine Fehlermeldung?

Wie sieht es aus mit der Dauerfristverlängerung (1/11)? Hast Du diese beantragt? Damit verlängert sich die Fälligkeit ja um einen Monat und wenn Du den Januar abgegeben hast, ist dieser im Februar noch nicht fällig sondern erst im März.

Denkbar wäre vielleicht auch, dass Du ein Schreiben vom Finanzamt bekommst dass Du die Belege für den "relativ" hohen Erstattungsanspruch einreichen musst. Kann sein, wenn es für Dich unüblich ist, dass die Finanzbehörde wissen möchte, warum das jetzt so ist - und das kommt öfters mal vor.

Dann könnte es sein, dass dieses Schreiben noch nicht angekommen ist bei Dir.

Wenn Du keine Dauerfristverlängerung gestellt hast, würde ich beim Finanzamt nachfragen, ob die Voranmeldung dort angekommen ist.

Hast Du vielleicht noch irgendwelche Steuerschulden mit denen der Erstattungsanspruch verrechnet werden könnte? Bei einer Einzelfirma können das sehr wohl auch private Steuerschulden sein. In diesem Fall bekommst Du eine Umbuchungsmitteilung.

schwatten 
Fragesteller
 17.02.2010, 20:54

Danke für die Antwort!!!Nein, eine Dauerfristverlängerung habe ich nicht beantragt. Ich habe eine UG und mache seit 1 Jahr die UStvvoranmeldung und immer zwischen dem 1. und 10. per Elster. Bei erstattungen war es spätestens am 12. auf dem kto. Nein, weder privat noch unternehmerische FA Schulden!

pollo  18.02.2010, 09:38

Anmerkung: Hat aber mit der DFV nichts zu tun. Wenn die Voranmeldung mit Erstattung eingereicht wird, wartet die Finanzverwaltung nicht erst den Steuertermin, um einen Monat verschoben, ab, sondern erstattet sofort.

Wenn du die Voranmeldung korrekt elektronisch abgesandt hast und immer noch kein Geld da ist, dann ruf in deinem zuständigem Körperschaftssteuerbezirk an und frag nach. Der Mitarbeiter kann dir sofort sagen, ob und in welcher Höhe die Voranmeldung beim Finanzamt eingegangen ist oder was für sonstigen Hinderungsgründe es gibt (Anschreiben Prüfung der Voranmeldung etc. wie bereits erwähnt). Ein kurzes Telefonat wird dir mit Sicherheit am Meisten und am Schnellesten ein Resultat liefern.

Das FA wird den Sachverhalt möglicherweise erst prüfen wollen. U.U. werden Sie eine Umsatzsteuersonderprüfung anordnen (aber für nur 2.000 EUR nicht sehr wahrscheinlich). Ich empfehle Dir, dem FA die Rechnung für den Kauf des Autos unaufgefordert zu überlassen. Dann dürfte es wohl am schnellsten gehen. Würde ich Dir bei größeren Anschaffungen generell empfehlen. Die Ausführungen von Casta72 sind sehr gut (an dieser Stelle DH von mir). Wenn Du beim FA anrufen willst, dann bei der Umsatzsteuervoranmeldungsstelle ("Körperschaftssteuerbezirk" wie von darkcava genannt ist totaler Quatsch!).

LG, Danny

Hallo! Wir sind in Deutschland!!!! Da geht Geld nur in eine Richtung schnell!

schwatten 
Fragesteller
 17.02.2010, 19:46

Gibt es auch eine konstruktive Antwort???

EnnoBecker  06.04.2010, 12:50
@schwatten

Ja: beantwortet von ZauberinDanny am 28. Februar 2010 10:30