Bilanz Vorsteuer und Umsatzsteuer?

3 Antworten

Bei einem bilanzierenden Unternehmen ist die Umsatzsteuer und die Vorsteuer praktisch ein durchlaufender Posten.

Vorsteuer wird auf Vorsteuer gebucht, Umsatzsteuer auf Umsatzsteuer. Diese beiden (oder mehr Konten bei mehreren Steuersätzen) werden dann über das Konto "Umsatzsteuervorauszahlungen" abgeschlossen und landen als Verbindlichkeit, oder Forderung in der Bilanz.

Einnahmen, oder Ausgaben, die erfolgswirksam sind, ist es nur bei der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.

Die beiden Steuern gehen gar nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Das sind für ein Unternehmen durchlaufende Posten. Das Unternehmen kassiert die Umsatzsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Daher bucht man die eingenommene Umsatzsteuer als Verbindlichkeiten in die Bilanz ein und die bezahlte Vorsteuer entsprechend als Forderung. Beides ist Ertragsneutral.

Beim Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonto handelt es sich auf keinen Fall um Aufwands- oder Ertragskonten, dadurch können sie sich auch nicht im Ergebnis niederschlagen. Also Antwort - sie gehören  weder zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit noch zu "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag".  Die Umsatzsteuer taucht in der Bilanz auf, nie im Ergebnis.