Was tun bei Pfändung durch Finanzamt und komische Rücküberweisungen durch das Finanzamt?

5 Antworten

beim Finanzamt arbeiten verschiedene Abteilungen und es kann durchaus sein das mal Geld gefehlt hat, du hast es überwiesen aber die andere Abteilung hat schon eine Pfändung eingeleitet. Zahle an der Kasse mit Bargeld :-)

Überwiesen wurde am 11.04., der Bank die Pfändung mitgeteilt wurde am 23.04.

aber das ist nicht das eigentliche Problem, sondern mich interessiert, was jetzt passiert und zu tun ist?

abwarten!

beim Finanzamt arbeiten verschiedene Abteilungen

Stimmt, aber für Zahlungen ist nur eine einzige zuständig-.

Ruf am Montag beim Finanzamt an. Möglicherweise wurden Zahlungen falsch gebucht. Dass es zu einer Pfändung kommt, obwohl ein Guthaben bei derselben Steuernummer besteht, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Ja, so in etwas war es auch. Wir waren bis vor 2 Jahren gemeinsam veranlagt. Die neusten Buchungen wurden auf unser gemeinsames internes FA-Konto verbucht (obwohl nur Steuernr meines Mannes angegeben).

Die Sachbearbeiterin war sehr nett. Sie sagte erst, da ist kein Guthaben bis wir dann gemeinsam herausfanden, dass es noch dieses gemeinsame (interne!) Konto beim FA gibt.

Die Sachbearbeiterin hob sofort die Pfändung auf und sagte, dass uns auch die Gebühren erlassen werden, da wir keine Schuld daran hätten!

Wenn sich nur immer alles so einfach und unkompliziert regeln lassen würde!!

Danke FA Plauen!

Auflösung:

Wir waren bis vor 2 Jahren gemeinsam veranlagt. Die neusten Buchungen wurden auf unser gemeinsames internes FA-Konto verbucht (obwohl nur Steuernr meines Mannes angegeben).

Kontrolliert wurde aber nur das interne FA-Konto meines Mannes, da für uns die getrennte Veranlagung vorteilhafter ist.

Die Sachbearbeiterin war sehr nett. Sie sagte erst, da ist kein Guthaben bis wir dann gemeinsam herausfanden, dass es noch dieses gemeinsame (interne!) Konto beim FA gibt.

Die Sachbearbeiterin hob sofort die Pfändung auf und sagte, dass uns auch die Gebühren erlassen werden, da wir keine Schuld daran hätten!

Wenn sich nur immer alles so einfach und unkompliziert regeln lassen würde!!

Danke FA Plauen!

Nur ein Hinweis für die Zukunft: Es ist enorm hilfreich, wenn Ihr dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt. Fällige Beträge werden keinen Tag zu früh eingezogen und wenn tatsächlich ein Fehler gemacht wird, kann man immer noch zurückrufen.

Werden wir am Montag sofort tun, wenn wir auf das FA gehen.

  1. kurze Frage: Finanzamt in Bayern oder anderes Bundesland (wg. Kirchensteuer)?
  2. Die ESt-Vorauszahlungen (damit ist wohl "Vorschuß" gemeint) bitte nie auf einmal bezahlen, ohne die Finanzkasse zu informieren. Die wissen sonst nämlich nicht, wie sie das buchen sollen. Dafür spricht auch die Rückübeweisung (2000 € für ESt 16 und 400 € für 1. Quartal 18 einbehalten, Rest zurück). Noch dazu, wenn nur "ESt 2016" als Verwendungszweck angegeben ist.
  3. Grundsätzlich: wenn die gepfändete Summe ans Finanzamt überwiesen wurde, ist die Pfändung erledigt. Schufa-Einträge macht das Finanzamt überhaupt nicht.

Finanzamt Sachsen. Ich muss dazu sagen, dass ich sogar 2 mal 2000 überwiesen habe, haben jetzt ein Guthaben von mind. 2000 € beim Finanzamt.

Woher soll ich aber wissen, dass ich nicht alle Beträge auf einmal zahlen darf?

Zumal sie ja aber nicht den Vorschuss zurücküberwiesen, sondern die Est 2016!

Rückbuchung FA:

ERSTATT.223/249/0xxx EINK.ST 2016 1.781,00 EUR, SOL.EST 2016 93,55 EUR, KIST. 2016 153,09 

Unsere Buchung:

1.

75 xxxxxx Stnr 223 249 0xxx J.M. Rueckzahlung Steuer 2016 ca. 2000 €

2.

Abschlaege 2018 75 xxxx Stnr 223 249 0xxx J.M. Vorauszahlung

Meine eigentliche Frage:

Was müssen wir jetzt tun? Am Montag erst einmal auf das Finanzamt gehen?

Die haben uns ja Pfänden lassen trotz eines Guthabens von min. 2000 € beim Finanzamt.

Sperrt uns die Bank jetzt erst einmal das Konto?

@StefanieBauen
  1. naja, Vorauszahlungen sind jeweils zum Quartalstermin fällig, nicht der ganze Jahresbetrag auf einmal. Steht auch so auf dem EStBescheid. Bei Zahlung des Gesamtbetrages ohne vorherige Information der Finanzkasse passiert genau das, was Ihnen geschehen ist: Das, was fällig ist bzw. war, wird einbehalten, der Rest rückerstattet, weil er noch nicht gebucht werden kann.
  2. die Kirchensteuer wird vom Finanzamt zwar beigetrieben, festgesetzt aber vom Kirchensteueramt. Also muss die auch direkt ans Kirchensteueramt bezahlt werden. Erst wenn die Zahlung nicht geleistet und Mahnungen nicht beachtet werden, ergeht ein Vollstreckungsersuchen ans Finanzamt. Dann schickt man i.d. R. auch erst mal eine Ankündigung der Vollstreckung. Und erst wenn die ignoriert wird, ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dann kann man über das gepfändete Konto erst dann verfügen, wenn die Pfändung bedient ist.
  3. Wie kriegt man die Kuh vom Eis? Den ausstehenden Betrag (Kirchensteuer + Vollstreckungskosten) bezahlen, dann wird die Pfändung aufgehoben. Das Konto ist ja nicht komplett dicht, sondern nur in Höhe des gepfändeten Betrags.
  4. Und das mit dem "Guthaben" ist ein Denkfehler. Das war auf Ihrer Steuernummer und stand dem Finanzamt nicht zu (siehe Punkt 1). Das Vollstreckungsersuchen des Kirchensteueramts läuft nicht über die Steuernummer, sondern über ein eigenes Aktenzeichen. Woher sollte also der Sachbearbeiter in der Vollstreckung von Ihrer Überzahlung Kenntnis haben?
@Steuerscherge
. Also muss die auch direkt ans Kirchensteueramt bezahlt werden.

In einem einzigen Bundesland: Bayern.