Meine Rechte als Mieter (Vermieter verk. Haus und kündigt Kabelanschluss)

5 Antworten

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  1. Selbstverständlich wäre die Betriebskostenvorauszahlung, nicht Miete, um die 15 EUR Kabelgebühr ab August zu kürzen.

  2. Normalerweise ist im Keller ein Verteiler (links im Foto) für den Hausanschluß (rechts im Foto), von dem Kabel in die Mietwohnung gehen. Üblicherweise in einem abschließbaren Kasten mit Sonderschließung, damit sich keiner für lau anklemmt :-O

Unitymedia wird dort schon die Kabel abziehen, die keinen Einzelvertrag mehr schließen und deinen eben angeklemmt lassen. Falls nicht, gucken die anderen nicht auf deine Kosten, sondern auf denen von unitymedia fern :-)

G imager761

Kabelanschluß Verteiler - (Mietvertrag, Nebenkosten, Kabelanschluß)
KriLu 
Fragesteller
 19.06.2012, 17:44

Ahh ok das beruhigt mich ;-) Danke!

TOBschluessel  20.06.2012, 08:34

gute antwort DH! .. nur zur technischen berichtigung ist das kein verteiler auf dem bild sondern ein verstärker.. verteiler sieht man keinen auf dem bild.. und die schränke muss man erst ab ner bestimmten anzahl wohneinheiten abschließen..

TOBschluessel  20.06.2012, 08:50
@TOBschluessel

ist auch alles andere als vorschriftsmäßig installiert das ganze.. beides nicht geerdet, hausübergabepunkt müsste getauscht sein und die kabel müssten alle über klemmschienen laufen.. echt ein gutes beispiel wie man es auf keinen fall machen sollte.. xD

KriLu 
Fragesteller
 26.07.2012, 13:29

Ihr habt mir alle echt weitergeholfen mit euren tollen und vor allem teilweise langen, sehr ausführlichen Antworten :-)
Aber diese Antwort hier war am simpelsten erklärt (für eine, die keine Ahnung hat) ;-)

Da der Vermieter die Verträge gekündigt hat und die Kabelgebühren in die Nebenkostenabrechnung einfließen können selbstverständlich die Nebenkosten ab diesem Zeitpunkt um diesen Betrag gekürzt werden. Normalerweise verlegt Unitymedia bei neuen Hausanschlüssen für jeden Mieter eine eigene Leitung bei der sowohl der Breitband Kabelanschluß als auch Telefon und Internet möglich sind. Das muss in eurem Haus nicht so sein. Ich denke das die Fa. Unitymedia auf alle Mieter zukommen wird und mit ihnen einen Einzelvertrag abschließt. Der könnte ggfs. teurer sein. Ich würde noch abwarten was passiert.

KriLu 
Fragesteller
 19.06.2012, 17:30

Ok dann warte ich einfach noch eine Weile. Ich weiß eh noch nicht, was ich mir anschaffen möchte. Da gibt es ja so viele Möglichkeiten... Und einen Vertrag abzuschließen geht sicherlich schnell. Ist ja nicht wie bei einer Kündigung ;-) Auch dir danke für die Antwort!

Miete um den Betrag kürzen, sobald der Vermieter diese Kosten nicht mehr weiterleitet.

Und dann sich nen eigenen Anschluß besorgen. Was die anderen Mieter machen, hat Dich nicht zu interessieren, oder hat Dich zu interessieren, wie oft unten oder oben oder nebenan geheizt wird, oder gebadet? Ob die also Schwarzgucken, ist nicht Dein Bier. Kannst Du auch nicht überprüfen und hat Dich auch nichts zu interessieren, da Du nicht der Kabelbetreiber, die Polizei oder sonstwer bist.

Der Anbieter (Unity etc.) muß dann eben die Zuleitungen unterbrechen zu den Wohnungen bzw. Sperren einbauen (vor Ort). Das ist aber nicht Dein Bier. Und auf Deine Kosten passiert da schon lange nichts.

Versuch erstmal "schwarz" weiter zu gucken :-) (mein Tipp)

Sonst DVB-T, ist die einfachste Variante, wenn Du auf den Kabelkrams verzichten kannst (Internet, Zusatzdienste, HD TV usw.)

KriLu 
Fragesteller
 19.06.2012, 17:43

Klar interessiert mich nicht was die anderen machen, aber wenn ich die einzige bin, die dann einen Kabelanschluss bezahlt und die anderen über meinen Anschluss "schwarz" gucken könnten (sofern das möglich wäre) - das interessiert mich dann sehr wohl.

HPausDinNRW  19.06.2012, 18:00
@KriLu

Es handelt sich aber bei einem Kabelanschluß um einen individuellen Anschluß, die anderen Mieter haben nichts mit Deinem Receiver und Deiner Smartcard zu tun. Und wenn wir vom alten analogen Kabelfernsehen reden, dann ist das wie Empfang via terestrischer Antenne, da kann man auch nicht sagen "ich zahle GEZ und mein Nachbar (VIELLEICHT) nicht, das ist gemein".

Also vorallem wenn die Anschlüsse digital sind, kann keiner ohne Deine Smartcard (im CI-Slot) Deine Programme gucken oder auf Deinem Namen kostenpflichtig Programme buchen oder so.

Es wird auch nicht wie bei Stromdiebstahl eine "Menge" von Deiner Leitung entnommen, sondern im Haus kommt unten Kabelfernsehen als EINE LEITUNG an und wird jedem Mieter einzeln zugestellt, von der GRUNDLEITUNG also ausgehend. Wenn einer was gucken kann und nicht zahlt, ist das nicht Dein Problem, Du mußt so oder so bezahlen, oder guckst auch schwarz, wenn die das nicht mitbekommen und auch nicht sperren (versiegeln) oder den Empfang sowieso unmöglich machen, weil die Smartkarten nach Kündigung seitens des Vermieters irgendwie abgeschaltet werden, wenn das überhaupt geht.

Wird also noch analog geguckt (ohne extra Hardware), oder digital?

Der Vermieter kann nicht so einfach, wie schon geschrieben hier von jemand, den Vertrag kündigen, da er im Mietvertrag verankert ist.

Genauen auf Dich zugeschnittenen Rat, also auch auf Deinen Mietvertrag und Anschlußart zugeschnitteten, kann Dir da nur jemand geben, der Einblick in Deine Unterlagen hat und genauer Bescheid weiß.

Mach Dir keinen Kopf, er kann nicht so einfach kündigen und mach Dir schon GAR KEINEN Kopf über andere, ob die sich eine Leistung erschleichen oder nicht. Jedenfalls solange sie es nicht auf Deine Kosten tun. Und das machen die erst, wenn die Deine Wasserleitung oder Deine Stromleitung anzapfen oder Deine Zeitung lesen und Dir wieder in den Briefkasten stecken usw.

Kabelfernsehen unverschlüsselt (und auf einen Vertrag/Karte beschränkt) kann von denen keiner mitgucken, außer die haben auch eine Karte und bezahlen selber. Analog kann man TV nur sperren, indem man die Kabelverbindung zum Mieter unterbricht.

KriLu 
Fragesteller
 19.06.2012, 19:09
@HPausDinNRW

Wow danke für die lange Antwort :-) Ich werde hier nochmal mit dem Vermieter reden und hoffe, dass sich dann alles aufklärt.

TOBschluessel  20.06.2012, 08:59
@HPausDinNRW

ziemlich falsch die antworten.. der vermieter kann den von ihm geschlossenen vertrag kündigen wann er will.. der mieter hat mit dem vertrag selbst nichts zu tun..

klar ist das nicht wie stromdiebstahl wo nach verbrauch abgerechnet wird.. trotzdem hat das mit dem schwarz anschliessen der anderen mieter nix mit digital oder smartcard zu tun.. möglich ist das auf jeden fall.. und wenn das wirklich mal einer macht dann kann es auch den anschluss der zahlenden mieterin beeinträchtigen..

auch das analoge kabelfernsehen hat überhaupt nix mit terrestrischem empfang zu tun.. auch hier gibt es ne gebühr für den grundanschluß im gegensatz zu dvb-t..

unverschlüsselte programme kann somit jeder schwarzseher empfangen.. und tv kann man anderen nicht nur durch unterbrechung der kabelverbindung sperren.. das wird mit filtern gemacht.. kann ja sein das jemand internet ohne tv empfängt.. da kann man nicht einfach das kabel kappen..

HPausDinNRW  20.06.2012, 20:21
@TOBschluessel

Ahso, gut zu wissen, daß mietvertraglich zugesicherte Leistungen vom Vermieter einfach so eingestellt werden können.... Sag das mal dem Mieterverein, grins. Zumal man beim Kabel keine Auswahl hat, man nur einen Anbieter pro Haus hat. (Hängt vom Wohnort ab, welchen man hat, man kann NICHT wechseln und stehts im Mietvertrag, kommt man auch nicht aus dem Vertrag raus)

Beim Kabel kann man das persönlich sogar verstehen, aber dann darf man doch wohl die Zahlungen in der jew. Höhe einstellen, wenn der Vermieter schon so dreist was kündigt, oder? :-D

Was den Empfang und Sperre und Digital/Analog bzw. Terrestrisch angeht, habe ich nur aufgezeigt, daß der Fragestellerin

  1. Keinen Schaden entsteht, wenn jemand auf dem Kabelanschluß vom Keller ausgehend ohne zu zahlen mit aufgeschaltet ist. (wie zuvor ja schon!)

  2. Digital TV verschlüsselt ist (Smartcard, die via KUNDENKONTO freigeschaltet sein muß). (Also Schwarzgucken so einfach NICHT möglich)

  3. Analoges Kabelfernsehen wie terestrisches betrachtet werden kann, man kann es empfangen und wer es empfängt, hat einen nicht zu interessieren. (GEZ Vergleich)

Wer natürlich einen Kurzschluß auf seiner Kabelleitung setzt und das nicht abgesichert ist, schadet schon der Kabel-Leitung der Fragestellerin, logisch.

Aber ein einfacher Anschluß, egal ob bezahlt oder nicht, schadet null. Sofern genug "Verstärkerleistung" da ist. (Widerstand der Leitung durch Länge und Stromentname)

Aber da wird es jetzt zu technisch und wo vorher x Mieter Kabel geguckt haben, wird durch nicht bezahlens (Erschleichen von Leistungen) die Bildqualität bei der Fragestellerin KAUM schlechter. (Da genauso wie vorher!)

"Grundgebühr für den TV-Anschluß". Also das und der weitere Text läßt mich schließen, daß Du/Sie nicht richtig gelesen haben, was ich schrieb. Siehe oben.

Auch Dein/Ihr Hinweis, mit Filtern "sperren" zu können, ändert nichts an der Tatsache, daß nur von Sperre die Rede war. Es war nicht beabsichtigt die gesamte technische Vielfalt der Möglichkeiten einem Laien zu erklären zu versuchen. Das macht das alles nur komplizierter.

Daher mein z.B. einfacher Vergleich mit terrestrischem Empfang und wer die GEZ nicht zahlt, hat einen als Nachbarn nicht zu interessieren, weils einen nicht zu interessieren hat, außer man ist Blockwart und hat Bock an Anschwärzen. Nochmal: Es ist ein Vergleich, da keine Menge abgerechnet oder geklaut wird! (Zeit, Kanäle, Liter, Kubik...)

So, reicht jetzt hoffentlich.

Gruß und Peace :-)

TOBschluessel  15.11.2012, 09:36
@HPausDinNRW

du hast ja mal so null ahnung von kabelfernsehen.. das hat nix mit stromentnahme und leitungswiederstand zu tun weil hier nur ganz geringe ströme fließen.. kurzschlüsse kann man auch nicht machen.. digital ist nicht verschlüsselt, das heißt pay-tv was du meinst.. du kannst das auch nicht mit der gez vergleichen weil hier der kunde auch für die hardware zahlt und auch ein recht drauf hat das da keiner wie du rumpfuscht weil er denkt er hat ahnung und damit dann die leistung KAUM verschlechtert.. genausowenig wie mit terrestrischem.. kabelfernsehen kann man nicht einfach schauen.. in mietverträgen wird einem übrigens nie ein recht auf kabelanschluss gegeben.. da heißts nur das wenn einer vorhanden ist der auch gezahlt werden muss..

TOBschluessel  15.11.2012, 09:48
@TOBschluessel

und übrigens.. die verstärker werden mit strom betrieben welcher womöglich auf die zahlenden kabelnutzer umgelegt wird und wenn dann so ne zecken ratte wie du kommt und vollkommen unprofessionell sein kabel mit anschließt dann zahlen die für dich mit und du nix.. aber damit kennst dich ja vermutlich aus.. wegen leuten wie dir müssen andere menschen ihre mülltonne absperren..

HPausDinNRW  17.11.2012, 03:55
@TOBschluessel

Hä?

Danke, ich grins grad nur :)

Digital ist nicht verschlüsselt? (Gut, brauch nicht verschlüsselt sein, richtig... grins... ABER ES GEHT UM LEISTUNGSMISSBRAUCH AUF KOSTEN DER MIETERIN .. *** AUF KOSTEN *** !!! DER MIETERIN.

Verstanden?

Und da kann ein Anzapfen einer "Antenne" (Kabel...) keine Kosten verursachen, außer man hackt nen Account, aber das ist ein GANZ ANDERES Thema.

  1. Digital ist NICHT (!) = PayTv!
  2. Kurzschluß in der Leitung stört TOTAL!
  3. Hardware? Wir reden vom ANSCHLUSS am Kabel!

Hä? GEZ-Vergleich war ein Beispiel, das verdeutlicht, daß man symbolisch einen Beitrag bezahlt und dann AUTOMATISCH (auch wenn man nicht bezahlt!) die Leistung empfängt. Wie das eben beim (analogen) TV bisher und momentan der Fall war bzw. ist.

Und nochmal für Dich speziell: Je mehr Geräte (Empfänger) an einer Leitung ohne Leistungsverstärker angeschlossen sind, desto schlechter wird das Signal. Guckst Du, was?

Ich habe ehrlich gesagt das Gefühl, daß Du gar nicht verstanden hast, worum es hier ging.

Es ging um ein Mietverhältnis, ein Vermieter, der das Haus verkauft hat und den Kabelanschluß gekündigt hat.

Du schreibst was von "in einem Mietvertrag wird nie einem ein Recht auf Kabelanschluß gegeben".... Öh? Hat das einer gesagt?

LESEN!

Davon ab war in dem betroffenen Mietvertrag der Kabelanschluß tatsächlich BESTANDTEIL des Mietvertrages!

Nur nochmal zur Info: Ein Kabelanschluss (ANALOG!) kann so viele NICHT ZAHLENDE EMPFÄNGER haben, wie ... die Signalstärke hergibt.

Digital ist das ne andere Sache, komplett anders. Das Signal wird ebenso schwach je mehr Anschlüsse, aber es MUSS ENTSCHLÜSSELT werden. (wenn es verschlüsselt war)

und übrigens.. die verstärker werden mit

strom betrieben welcher womöglich auf die

zahlenden kabelnutzer umgelegt wird und

wenn dann so ne zecken ratte wie du kommt

und vollkommen unprofessionell sein kabel

mit anschließt dann zahlen die für dich mit

und du nix.. aber damit kennst dich ja

vermutlich aus.. wegen leuten wie dir müssen

andere menschen ihre mülltonne absperren..

Ne is klar, Jung :)

Ich habe null von Stromkosten durch Verstärker gesprochen, zumal das ein theoretischer Ansatz war. Also wenn ein Signal verstärkt wird, kann das beim MIETER erfolgen, wie auch im Haus durch den Hausverteiler.

Und ich bin ne Ratte, weil ich nem/r User/in sage, daß Ihm sein/Ihr Anschluß nicht mit Schaden für sie mißbraucht werden kann? (außer Hacking)

Du hast so einiges FALSCH VERSTANDEN!

Einfach nachdenken und vor dem Schreiben Gehirn einschalten....

TOBschluessel  19.11.2012, 09:29
@HPausDinNRW

lol.. spinnt dein caps lock? .. ich hab nix falsch verstanden.. ich sags dir nochmal.. da kannst du irgendwas von hacking erzählen was du willst.. also: wenn der verstärker für 4 personen ausgelegt ist und es hängen aber noch 5 illegale dran mit irgendwelchen eigenen installationen und womöglich noch dosenverstärkern, dann leidet die qualität des bildes und der verstärker geht schneller kaputt.. das betrifft somit auch immer die zahlenden parteien.. verstehst du es jetzt? das ist kein funksignal das man verlustfrei abgreifen kann oder etwas virtuelles wie bei deinem gez beispiel.. hier gehts um die hardware für die der kunde zahlt.. kapiert? du sagst es doch schon selbst richtig:

Ein Kabelanschluss (ANALOG!) kann so viele NICHT ZAHLENDE EMPFÄNGER haben, wie ... die Signalstärke hergibt.

ein kabelanschluss in einem mehrfamilienhaus wird so gebaut das er für genau die zahlenden parteien ausgelegt ist.. wenn da was geändert werden soll dann kommt ein techniker und baut das professionell und richtig um.. es ist quasi gar kein platz mehr für "nicht zahlende empfänger" .. so.. wenn du willst beschreib ichs dir auch nochmal auf ne andere weise.. so lang bis du kapierst das du müll redest und andere aufforderst illegales zu tun..

ich würde dir eine sat anlage empfehlen. wenn du die schüßel nach süden frei ausrichten kannst, reicht für astra ein 60cm spiegel, dazu 2 billige hd receiver. wenn du das alles billig anschaffst und selbst installierst, kommst du mit unter 200 euro weg und hast die kosten in einem jahr wieder drin UND du hast etliche HD sender + bessere qualität.

die 15 euro darf der vermieter natürlich nicht einbehalten. ich würde aber nicht eigenmächtig die monatlichen nebenkosten mindern, da es sich dabei ja um vereinbarte vorauszahlung handelt. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der vermieter nach rücksprache was dagegen haben könnte, schliesslich muss er die kohle bei der jahresabrechnung dann eh rückerstatten.

KriLu 
Fragesteller
 19.06.2012, 17:27

und mit einer sat-Anlage darf dann auch nur ich TV gucken? Also generell habe ich noch keine Ahnung, was ich mir genau anschaffe. Fakt ist derzeit nur, dass ich nicht aufs Fernseh gucken verzichten will ;-)

Dass ich den Vermieter bzgl. der 15 € weniger informiere ist natürlich klar. Aber wichtiger war mir jetzt auch zu wissen, ob das im Mietvertrag notiert werden muss oder ob das auch telefonisch geht. Bisher hatte ich ihn leider noch nicht erreicht (nur seine Sekretärin oder was das ist und die konnte mir keine genaue Auskunft geben). Danke für deine Antwort!

affenjungr  19.06.2012, 17:41
@KriLu

mit einer sat anlage guckt man tv und hört radio, ja. was denn auch sonst :)

ich würde das schreiben über die kündigung des kabelanschlusses einfach zu den unterlagen beilegen und gut. andererseits wäre es natürlich nicht schlecht, wenn die änderung zu haben, nicht dass der neue eigentümer dann auf die idee kommt, er könne euch zu einem kabel vertrag zwingen, das wäre blöd. auerdem würde ich auf aufhebung des verbots für anbringug einer SAT schüßel bestehen, falls im mietvertrag vorhanden. (natürlich nur wenn du dich für eine sat anlage entscheidest)

KriLu 
Fragesteller
 19.06.2012, 17:45
@affenjungr

ok gut zu wissen uns sorry für die vllt. etwas "doofe" Frage - damit habe ich mich halt leider noch nie auseinander gesetzt :-)) dank dir

TOBschluessel  20.06.2012, 09:02
@affenjungr

der neue eigentümer kann einen zum kabel zwingen.. zumindest zum grundanschluss.. vor allem wenn das in dem haus schon die regel ist.. wenn man in eine mietwohnung zieht in der kabel anliegt mit vertrag dann kann man nicht sagen das man kein kabel zahlen will.. ist halt ein bestandteil der nebenkosten..

affenjungr  20.06.2012, 20:23
@TOBschluessel

hast du seine frage gelesen? sein jetziger vermieter will kabelanschluss ja eben kündigen und meint, jeder soll selbst zusehen, wie er fernsieht. der neue eigentümmer kann die verträge auch nicht nach lust und laune ändern, sondern muss die alten übernehmen und das ist eben der grund, warum ich auf streichung der kabel klausel bestehen würde. es kann doch wohl schlecht sein, dass der jetzige eigentümer den kabel kündigt, die mieter in eine sat anlage o.ä. inverstieren und monat später kommt der andere eigentümer und will wieder 15 euro für kabel. ist doch krampf.

HPausDinNRW  20.06.2012, 23:10
@affenjungr

Danke, er hat so einiges nicht verstanden :-) (TOBschluessel)

Siehe oben.

Also keine Sorge, ansich darf das eh nicht gekündigt werden und muß weiter laufen und vom neuen Eigentümer des Hauses weiter bezahlt werden (aus den Mieteinnahmen (für die Klugscheißer: Aus den Einnahmen der Nebenkostenzahlungen :-) ) und weiter abgeführt werden z.B an die Kabelmafia :) (Monopole...)

Und Schaden hat niemand durch irgendwas, außer daß Kabel ganz ausfallen kann, weil der Vermieter kackfrech die Zahlungen einstellt (der Mieter sollte die z.B. 15 Euro auch anziehen wie gesagt) und dann hat der Mieter kein Kabel mehr.

Daher dann die Problematik, geht man nun zum Mieterschutzbund, spricht man mit dem Vermieter, der soll das aufheben, weiterlaufen lassen wie es sich RECHTLICH gehört, denn er kann einseitig den Vertrag mit dem Mieter nicht so einfach abändern ....

Also am besten man geht zum Mieterschutzbund!

Oder zieht die Kohle ab und guckt, daß man selber tätig wird, nur keine 2 Jahresverträge oder so, MONATSVERTRÄGE! Weil der neue Eigentümer könnte ja nen neuen Gesamttarif einem vorsetzen. (doppelt zahlen also). Daher nix überstürzen.... FACHKUNDLICHE BERATUNG (MIETERSCHUTZBUND) einholen.

Auf den Kosten der Fragestellerin guckt jedenfalls keiner TV. Um das nochmal klar zu stellen. Und wer wie gefiltert wird, ist doch egal! Mir ist auch egal, welcher meiner Nachbarn (inklusive meiner selber!) keine GEZ bezahlt. Damit fing alles an. Es hat die Fragestellerein nicht zu interessieren, was die anderen Mieter mit ihren Kabelverträgen machen. Das ist DEREN Sache. Sie hat null Schaden dadurch.

Die Sache mit dem Vermieter ist eine andere. Das könnte auf Streß mit Anwalt rauslaufen. (Mit Rechtsbeistand, Mieterschutzbund und und und)

Gruß

affenjungr  21.06.2012, 18:50
@HPausDinNRW

du hast recht, einseitig kann er es nciht ändern. ich würde es aber eher als chance begreifen. bin selbst eigentümer in eienr EWG und kann diesen verkackten kabel nicht kündigen. hab eine schüßel auf dem balkon und bleche trotzdem 175 € im jahr und andererseit kann ich kein internet über kabel bekommen, weil dafür irgendwelche baumaßnahmen notwendig sind, die wiederum nur EWG beschliessen kann und und und. also ich würde auf jeden fall die gelegenheit nützen, um aus solchen knebelvertrag rauszukommen. kabel ist qualitativ weit schlechter als eine sat anlage und kostet im jahr das, was man für sat einmalig ausgeben müsste. wie gesagt - der eigentümer will kündigen - würde ich mit handkuss einwilligen! ist natürlich aber nur meine persönliche meinung.

TOBschluessel  15.11.2012, 09:39
@affenjungr

kann er aber .. wie ichs gesagt hab.. das hat nix mit frage lesen oder verstehen zu tun.. ich hab nur gesagt das was du für krampf hälst, rechtens ist.. obs dir passt oder nicht..

TOBschluessel  15.11.2012, 09:40
@affenjungr

haha.. trottel.. kann man dich doch zwingen hä.. sogar als pseudoeigentümergemeinschaftsspacken..

TOBschluessel  15.11.2012, 09:44
@HPausDinNRW

hahaha.. du bist total der witz.. mieterschutzbund.. ruf da mal testweise an und frag nach.. da wirst du dich wundern was der vermieter mit seinem kabel und den verträgen machen darf.. und checks endlich.. der kunde hat einen schaden durch schwarzseher.. das hat nix damit zu tun das ich irgendwas nicht verstanden hätte.. ich weiß es einfach da ich mich mit der technik auskenn und da kannst du dich querstellen was du willst.. leute mit deiner einstellung sind sowieso die letzten.. schön abgreifen aber nix dafür zahlen wollen..

HPausDinNRW  17.11.2012, 04:11
@TOBschluessel

TOBschluessel schrieb:

der kunde hat einen schaden durch schwarzseher

Ne is klar jung!

Der Kunde hat NULL SCHADEN, weil NUR DER KUNDE abgerechnet wird (MEHRFAMILIENHAUS!), NICHT DAS HAUS oder 100 andere Teilnehmer, die ihm dann zur Last gelegt werden. NUR ER zahlt (oder sie...).

Der gedachte Schaden ist GEDACHT. Also ein Nutzer, der sich aufschaltet ohne zu zahlen. Klar, er spart sich dadurch die Gebühr, aber dadurch wird die Gebühr für den eigentlichen Kabelnutzer nicht höher, also eigentlich KEIN SCHADEN!

(Außer, daß die Signalqualität leidet, weil einer mehr dran hängt)

TOBschluessel  19.11.2012, 09:35
@HPausDinNRW

schrei nicht rum du bob.. lies meinen post oben und wenn du es immer noch nicht glaubst dann ruf einfach bei deinem kabelnetzbetreiber an und frag die .. die erklären dir das so das auch du das verstehst.. verstärker sind nur so groß das er für die zahlenden kunden reicht.. sobald hier ein möchtegerntechniker wie du selbst rumbastelst ist das signal für die zahlenden kunden im eimer.. oder hast du etwa schon mal was von nem abschlußwiderstand gehört, oder entkopplung oder schräglage? im osten war das damals vielleicht so üblich das sich jeder genommen hat was er brauchte.. aber das is vorbei genosse..

Ganz kurz gesagt, der Vermieter kann nicht einseitig den Vertrag ändern. Möchte er das die Mieter ab Monat x selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen, muß er dazu die Zustimmung der Mieter einholen. Sprich der Vertrag muß entsprechend geändert werden.

TOBschluessel  20.06.2012, 08:50