Fahrzeuge die nicht in der Werkstatt abgeholt werden

6 Antworten

Hi,

es ist aber schon sehr merkwürdig, dass du dich damit nicht auskennst ....

Der Kunde kommt nach einer Mahnung des Unternehmers in den so genannten Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) . Der führt schon mal dazu, dass der Kunde nach § 304 BGB Aufwendungsersatz und Schadensersatz zu zahlen hat.

Dann kann der Unternehmer die Sache gemäß § 383 BGB versteigern (Selbsthilfeverkauf). Er kann den Erlös hinterlegen aber alle ihm auf Grund des Annahmeverzugs entstandenen Kosten sowie die Rechnung der Reparatur von der zu hinterlegenden Summe abziehen (Aufrechnung).

Der Unternehmer kann aber auch die Sache gemäß § 385 BGB durch einen öffentlich ermächtigten Handelsmakler verkaufen lassen.

vermutlich gilt ähnliches (RA befragen): 1. Der Gläubiger muss sich im Annahmeverzug befinden. z.B. durch Fristsetzung 2. Danach kann der Schuldner a)Die Sache nach § 372 BGB bei der Hinterlegungsstelle am Amtsgericht hinterlegen (scheidet in dem Fall aus. Die nehmen nur Geld, Wertpapiere, Schmuck usw.) oder b)Selbsthilfeverkauf nach § 383 BGB.Die nicht hinterlegungsfähige Sache wird am Leistungsort versteigert & der Erlös dann hinterlegt.

Beides wirkt schuldbefreiend. Etwaige Kosten können vom Versteigerungserlös abgezogen werden. Sämtliche anfallenden Kosten des Versteigerungsverfahrens müssen selbstverständlich vom Schuldner vorab übernommen werden z.B. in Form von Verfahrenskostenvorschüssen wie z.B. im Zwangsversteigerungsverfahren auch üblich.

Das geht nicht einmal in Russland ohne Militär.

Du musst säumige Kunden erst ermahnen und in der Folge verklagen.

Willst du uns auf den Arm nehmen? Jedes Fahrzeug ist zugelassen und ihr habt Reparaturaufträge, wenn ihr ein seriöses Unternehmen seid. Oder habt ihr einen Schrottplatz, dann könnte ihr natürlich lange warten, aber das wäre dann ein ganz anderes Thema!

Ich habe reparaturaufträge es bringt mir aber nichts wenn die Kunden nicht erreichbar sind und sich auch nicht mehr melden, ich weiß nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.

Die Fahrzeuge stehen zum teil schon länger als 12 Montage die standgebühren steigen ja auch jeden tag

@n4mb3r0n3

Aber das kann doch nicht sein! Die Fahrzeuge stellen doch einen Wert dar, welche Kunden lassen denn ihre Fahrzeuge so lange irgendwo stehen? Was sind denn das für Fahrzeuge um Gotteswillen, die niemand mehr abholen will und was seid ihr überhaupt für ein Laden???

@DerNachtfalke5

Eine Motorradwerkstatt.

Einige Roller die eh nur wenige Euro an Restwert haben.

Aber auch Maschinen die einige tausend euro wert sind.

wenn ich wüsste was in den Kunden vorgeht würde ich die frage hier nicht stellen oder?

Ich habe die Kunden mehrmals aufgefordert die Fahrzeuge abzuholen. (Schriftlich teils auch telefonisch)

@n4mb3r0n3

Aber als Kaufmann oder Meister musst du doch die Rechtslage kennen! Wenn die Kunden mehrmals mit Terminsetzung aufgefordert worden sind sie abzuholen und diese dieser Aufforderung nicht nachkommen, können diese verwertet oder für die Halter kostenpflichtig entsorgt werden. Sie stehen auf deinem Besitz und dort haben sie nichts verloren. Du bekommst doch aufgrund des Werkvertrages auch noch Geld von denen, oder nicht? Dann wird zur Deckung dieser Kosten das Gerät verkauft.

@DerNachtfalke5

Richtig. Alle die ihr Fahrzeug noch nicht abgeholt haben, haben auch noch eine offene Rechnung die sich im verzug befindet.

Allerdings sind solche drastischen maßnahmen eher nicht der alltag und deswegen will ich mich vorher genaustens informieren.

Danke für eure Antworten, ich werde gleich mal einen Rechtsanwalt anrufen und er soll mir da genauere auskünfte geben.

autos sind doch zugelassen. sprich es gibt auch eine adresse. wieso schreibt ihr ie kunden nicht an

Bereits geschehen keine Antwort erhalten.

@n4mb3r0n3

na dann mahnen und mit inkasso ,gericht etc drohen