fahrrad beim arbeitgeber beschädigt?anspruch?
Hallo ,vieleicht kann mir einer helfen ,und zwar wurde,während der Arbeit im Filialbereich (Einzelhandel) bei meinem Fahrrad das Vorderrad kaputt gemacht ,täter ist natürlich unbekannt,meine Hausrad bezahlt nur bei Diebstahl und bei meinem Arbeitgeber habe ich keine Möglichkeit es unter Verschluss zu stellen.Hat jemand eine Ahnung ob der Arbeitgerber irgendwie verpflichtet ist.Habe vor knapp einem halben jahr 4 platt gestochene Autoreifen bezahlen müssen weil der Aussendienst nur stumpf sagt eigenes pech .
4 Antworten
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer sichere Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad oder das Auto zur Verfügung zu stellen. Von daher hat der Außendienst recht: Eigenes Pech.
Nichts muss der Arbeitgeber.
Fahradkasko lässt sich in einer guten Hausrat einschließen gegen Mehrbeitrag.
Da hast Du auch jetzt wieder Pech. Wenn der Arbeitgeber keinen Parkplatz bzw. verschließbaren Fahrradraum zur Verfügung stellt (wozu er grundsätzlich nicht verpflichtet ist), hast Du den Schaden an selbst an der Backe.
Nein, in diesem Fall nicht. Deinen Arbeitgeber trifft ja keine Schuld.
Du kannst Anzeige erstattet und hoffen, das man den Täter findet. Ansonsten bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.