fahrrad beim arbeitgeber beschädigt?anspruch?

4 Antworten

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer sichere Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad oder das Auto zur Verfügung zu stellen. Von daher hat der Außendienst recht: Eigenes Pech.

Nichts muss der Arbeitgeber.

Fahradkasko lässt sich in einer guten Hausrat einschließen gegen Mehrbeitrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da hast Du auch jetzt wieder Pech. Wenn der Arbeitgeber keinen Parkplatz bzw. verschließbaren Fahrradraum zur Verfügung stellt (wozu er grundsätzlich nicht verpflichtet ist), hast Du den Schaden an selbst an der Backe.

Nein, in diesem Fall nicht. Deinen Arbeitgeber trifft ja keine Schuld.

Du kannst Anzeige erstattet und hoffen, das man den Täter findet. Ansonsten bleibst Du leider auf den Kosten sitzen.