Gilt in meiner Fahrraddiebstahlversicherung die Nachtzeitklausel?

5 Antworten

Hallo Olivenbaum2013,

deine Frage kann ich anhand der zitierten Passagen aus den Bedingungen nicht beantworten.

Der Passus zum "Diebstahl aus Kfz" hat für die Fahrraddiebstahlklausel keine Relevanz.

In den Bedingungen gibt es einen Passus speziell zum Fahrraddiebstahl. Findest du dort etwas zur Nachtklausel?

Selbst wenn es die Nachtklausel gibt: Die meisten Anbieter bieten unterschiedlich leistungsstarke Tarifvarianten an. In den Top-Produkten wird die Nachtklausel oft aufgehoben.

Die Allianz hat eine spezielle Fahrraddiebstahl-Versicherung, bei der es die Nachtklausel gar nicht gibt. Ggf. hast du dieses Produkt gebucht!?

Am besten rufst du an und fragst speziell zu deinem Vertrag nach. Alles andere hier ist reine Spekulation;)

Viele Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Hallo Lydia,

ich habe meinen Ausgangsbeitrag (siehe oben) nachbearbeitet und einen Link eingepflegt, der, wie ich glaube, das Nötigste zum Vertrag zeigt.

@Olivenbaum2013

die verlinkten Vertragsinhalte helfen nicht weiter. Genau genommen ist darin noch weniger Information enthalten als in deiner Ursprungsfrage.

Du müsstest mir den Stand der VHB deines Vertrags schicken (z.B. VHB2014) UND die genauen Tarifbezeichnungen, die du abgeschlossen hast (z.B. HausratPLUS, HausratBest, FahrradBest). Ich versuche dann mal die genauen Bedingungen deines Vertrags zu finden.

Weiterhin gilt aber meine Empfehlung, bei der Allianz direkt nachzufragen. Das geht viel schneller und ist der einzige Weg zu einer 100% sicheren Auskunft.

Viele Grüße

Lydia

Fahrräder sind in jeder Hausratversicherung kostenlos mitversichert gegen Einbruch-Diebstahl in der Wohnung/Haus oder verschlossenen Garage.

Oder wolltest du mit deinem Text darauf hinweisen, dass du den Fahrrad-Plus-Schutz hast?

Wenn ja einfach die Versicherungsbedingungen dazu lesen, alternativ deinen Versicherungsvermittler fragen, denn mir ist nicht bekannt welche Versicherungsbedingungen zu deinem Vertrag zutreffen.

Die Versicherungsbedingungen können sich jährlich ändern.

ich habe eine spezielle Fahrrad-Vollkasko für mein E-Bike. Bei teureren Rädern gilt sonst eine 1% Klausel in der Hausrat.

Da müßte ich meine Hausratsumme extrem erhöhen

Was soll denn der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen mit Fahrrädern zu tun haben?

Vielleicht transportiert er ja sein Fahrrad im Auto.

Nichts. Habe es nur deswegen genannt, weil dort als einziges eine Nachtzeitklausel vorkommt. Im Abschnitt zum Fahrraddiebstahl kommt keine Nachtzeitklausel vor.

@Olivenbaum2013

Dann sollte die Antwort doch wohl offensichtlich sein, oder nicht?

.... dann binde einfach ein Deinen Berater/Makler, denn der wird ja wohl noch wissen, was er Dir so teuer verkauft hat. Zur Not kann er auch nachschauen.

Wäre das möglich, hätte ich es längst getan ;)

@Olivenbaum2013

... wo steckt der denn und warum hat der keinen Vertreter?

Zur Not hilft doch die Rufnummer aus dem Versicherungsschein.