Gilt in meiner Fahrraddiebstahlversicherung die Nachtzeitklausel?
Hallo,
ich habe bei der Allianz eine Hausratversicherung, die die Mitversicherung von Fahrraddiebstahlschäden enthält.
Nun weiß ich nicht, ob bei mir für Fahrraddiebstahl die Nachtzeitklausel gilt. Denn
- unter §3 (Welche Gegenstände und Schäden sind versichert?), Abschnitt (2) (Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen), Absatz b) steht: "Wir leisten nur, wenn der Schaden tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr oder während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist", während
- unter gleichem Paragraphen im Abschnitt (5) (Diebstahl von Fahrrädern) weder etwas von einer Zeitbegrenzung steht noch auf den obigen Absatz (§3, Abschnitt (2), Absatz b)) verwiesen wird.
Hat jemand von euch eine Idee?
Danke im Voraus.
Nachtrag zum Vertrag: Vertragsdaten.
5 Antworten
Hallo Olivenbaum2013,
deine Frage kann ich anhand der zitierten Passagen aus den Bedingungen nicht beantworten.
Der Passus zum "Diebstahl aus Kfz" hat für die Fahrraddiebstahlklausel keine Relevanz.
In den Bedingungen gibt es einen Passus speziell zum Fahrraddiebstahl. Findest du dort etwas zur Nachtklausel?
Selbst wenn es die Nachtklausel gibt: Die meisten Anbieter bieten unterschiedlich leistungsstarke Tarifvarianten an. In den Top-Produkten wird die Nachtklausel oft aufgehoben.
Die Allianz hat eine spezielle Fahrraddiebstahl-Versicherung, bei der es die Nachtklausel gar nicht gibt. Ggf. hast du dieses Produkt gebucht!?
Am besten rufst du an und fragst speziell zu deinem Vertrag nach. Alles andere hier ist reine Spekulation;)
Viele Grüße
Lydia vom DEVK Social Media-Team
die verlinkten Vertragsinhalte helfen nicht weiter. Genau genommen ist darin noch weniger Information enthalten als in deiner Ursprungsfrage.
Du müsstest mir den Stand der VHB deines Vertrags schicken (z.B. VHB2014) UND die genauen Tarifbezeichnungen, die du abgeschlossen hast (z.B. HausratPLUS, HausratBest, FahrradBest). Ich versuche dann mal die genauen Bedingungen deines Vertrags zu finden.
Weiterhin gilt aber meine Empfehlung, bei der Allianz direkt nachzufragen. Das geht viel schneller und ist der einzige Weg zu einer 100% sicheren Auskunft.
Viele Grüße
Lydia
Fahrräder sind in jeder Hausratversicherung kostenlos mitversichert gegen Einbruch-Diebstahl in der Wohnung/Haus oder verschlossenen Garage.
Oder wolltest du mit deinem Text darauf hinweisen, dass du den Fahrrad-Plus-Schutz hast?
Wenn ja einfach die Versicherungsbedingungen dazu lesen, alternativ deinen Versicherungsvermittler fragen, denn mir ist nicht bekannt welche Versicherungsbedingungen zu deinem Vertrag zutreffen.
Die Versicherungsbedingungen können sich jährlich ändern.
ich habe eine spezielle Fahrrad-Vollkasko für mein E-Bike. Bei teureren Rädern gilt sonst eine 1% Klausel in der Hausrat.
Da müßte ich meine Hausratsumme extrem erhöhen
Was soll denn der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen mit Fahrrädern zu tun haben?
Vielleicht transportiert er ja sein Fahrrad im Auto.
Nichts. Habe es nur deswegen genannt, weil dort als einziges eine Nachtzeitklausel vorkommt. Im Abschnitt zum Fahrraddiebstahl kommt keine Nachtzeitklausel vor.
Dann sollte die Antwort doch wohl offensichtlich sein, oder nicht?
.... dann binde einfach ein Deinen Berater/Makler, denn der wird ja wohl noch wissen, was er Dir so teuer verkauft hat. Zur Not kann er auch nachschauen.
Wäre das möglich, hätte ich es längst getan ;)
... wo steckt der denn und warum hat der keinen Vertreter?
Zur Not hilft doch die Rufnummer aus dem Versicherungsschein.
Hallo Lydia,
ich habe meinen Ausgangsbeitrag (siehe oben) nachbearbeitet und einen Link eingepflegt, der, wie ich glaube, das Nötigste zum Vertrag zeigt.