Erst an Schule angenommen und jetzt eine ABSAGE?!?!?!?! Ist das Rechtens?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was steht denn in dem Schreiben, in dem ihr die Zusage für die Aufnahme an dieser Schule mitgeteilt wurde? Steht da irgend en Vorbehalt, dass die Zusage unter Umständen wieder zurück genommen werden könnte? Wenn das der Fall ist, stehen die Chancen schlecht. Wenn die Zusage vorbehaltlos erteilt worden ist, sollte sie darauf bestehen und im Zweifel die Sache gerichtlich durchsetzen.

Zusage wie geschrieben hat sie schriftlich bekommen. Dort steht auch nicht ein Satz das es unter vorbehalt ist oder ähnliches. Nur das Sie ein Führungszeugnis und ein Gesundhetszeugnis zusenden soll. Das hat Sie auch gemacht und das wurde ihr auch schriftlich bestätigt das die Sachen eingegangen sind und das die Schule sich freut sie am 23.08.2010 begrüßen zu dürfen...!!!Ein Sauerei ist das doch...

Rausflieger  22.07.2010, 14:21

ja das dürfen die nicht da kannste gegen angehen

lG

haben sie die zusage schriftlich oder mündlich gesagt ? wenns mündlich war, kann man leider nichts machen wenns schriftlich ist, haste ja was in der hand

lG

Hallo an Alle,

super lieben Dank für eure Beteiligung an der Sache !!!

Sie hat eine schriftliche Zusage! 1. Brief Die lautete: Sie erhalten zum Schuljahr 10/11 einen Ausbildungsplatz an unserer Schule, sofern Sie die beiliegende Annahmeerklärung innerhlab von 2 Wochen ausgefüllt an uns zurücksenden. Ihr unterricht beginnt am 23.08.10.

2.Brief Betsätigung der zugesandten Dokumente