Erklarung bitte?
Hallo ich habe ein Brief bekommen von meinen Anwalt und ich verstehe diesen Brief nicht so ganz kann mir jemand das erklären ob ich da was machen muss oder nichts weil ich verstehe es nicht und kenne mich auch mit solchen Sachen nicht um?
Es geht um einen Autounfall
6 Antworten
Der RA weist dich nur darauf hin, dass du sämtlichen Schriftverkehr ÜBER IHN leiten sollst.
Das musst du natürlich dann auch immer SOFORT tun und dich selbst gegenüber dem Gegner und dessen Versicherung NICHT äußern.
Der reihe nach:
Ab sofort läuft jede Korrespondenz mit dem Unfallgegner bzw dessen Versicherung/Anwalt AUSSCHLIESSLICH über deinen Anwalt. Also alle Schreiben an den Anwalt und bei telefonaten nur sagen: Bitte wenden Sie sich an meinen Anwalt Herrn XY Tel.Nr. ABC.
Der zweite Absatz: Wenn du das Auto NICHT reparieren lassen willst, sollst du die Karre an den Aufkäufer verticken, der im Unfallgutachten genannt wird. Die erhaltene Aufkaufrechnung sollst du dann als Kopie deiner Kanzlei zukommen lassen.
Der dritte Teil: Sollte die gegnerische Versicherung ein höheres Angebot machen als du für das Unfallauto erhalten hast, dann bekommst du wohl die Differenz zwischen Verkaufserlös und Versicherugnsangebot. Dafür wird eben die Aufkaufrechnung dann benötigt.
DU musst dich jetzt entscheiden: Lässt du das Auto wieder her richten (vermutlich unwirtschaftlich) oder vertickst du es, dann aber zwingend an den "Restwertaufkäufer" aus dem Unfallgutachten.
Dann telefoniere mit deinem Anwalt und teile ihm das mit. Er berät dich weiter, dafür wird er bezahlt.
Das musst du aber mit dem Anwalt besprechen.
Dann werden die Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen aber nicht von der Versicherung bezahlt.
Sondern?
Es wird nach Totalschaden abgerechnet = Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Und der Restwert wird dann vom Restwertkäufer gezahlt.
sämtliche Briefe von der Versicherung übergibst deinem Anwalt, der regelt und antwortet
du hast einen Aufkäufer für das Auto im Gutachten benannt bekommen, den Ankaufschein übergibst ebenfalls dem Anwalt,
am besten fragst deinen Anwalt
Also du sollst bei der Versicherung nichts beantworten oder verraten, da alles dein Anwalt übernehmen möchte. So
Kannst du deinen Anwalt anrufen und nachfragen? So ist es am sichersten
Ist nur zu Kenntnissnahme. Es sei denn, du willst den Wagen verkaufen, dann musst Du dich eben mit dem "Restwertaufkäufer" in Verbindung setzen.
Ist also nur zu Kenntnisnahme und das mit Restwertkäufer muss ich nichts machen ausser ich möchte mein Auto verkaufen Ist das richtig so ?
So verstehe ich das. Jegliche Kommunikation (Versicherungen, Gegner usw) läuft nur über deinen Anwalt.
Ich möchte mein Auto behalten und reparieren