Erbrecht (Verzicht auf´s Vorerbe)

3 Antworten

Jetzt zur eigentlichen Frage, wenn meine Mutter auf das Vorerbe verzichtet, steht ihr bei einem Verkauf der Immobilien noch ein Pflichtanteil zu?

Die Mutter hat grundsätzlich, da es sich um ein Beschwertes Erbe handelt,  auch nach einer Erbausschlagung Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Pflichtteil richtet sich nach den Wert des Erbes zum Zeitpunkt des Erbfalls. Ob das Haus verkauft wird oder nicht ist für den Pflichtteil als solches nicht von Belang. Bei einen zeitnahen Verkauf an neutrale Dritte kann man aber in der Regel unterstellen, das der Verkaufspreis den Wert des Hauses entspricht.

Schulden mindern natürlich den Wert des Erbes. Ebenso wie die Kosten der Beerdigung, welche vom Erben zu tragen sind.

Man beachte, das der Pflichtteil eine Forderung ist, die der Berechtige stellen kann ( aber nicht muß). Ferner unterliegt sie der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren.

Überschuldet nicht wirklich, es bleiben wahrscheinlich noch gut 50.000 EUR übrig. nur die derzeitige Tilgung ist halt sehr hoch, die Mieteinnahmen decken das ganze nicht... Daher muss leider verkauft werden...

Möglicherweise lohnt es sich hier den Kredit zu verändern, sprich durch einen anderen Kredit abzulösen. Hängt davon ab, ob und wann der Kredit gekündigt werden kann. Dies beeinflusst natürlich auch den Wert des Nachlasses und damit den Pflichtteil.

Ja, § 2306 BGB, Deine Mutter muss aber die Fristen einhalten, sowohl für die Ausschlagung als auch für die Forderung des Pflichtteils.

P.S. Seid froh, dass es nur ein Haus ist. Aufgrund eigener Erfahrung möchte ich Dich und Deine Geschwister nahezu händeringend bitten, Euch mit Eurer Mutter zu einigen, ohne Euch zu zerstreiten.

Ähm, wenn das Erbe überschuldet ist, kann es auch keinen Pflichtteil geben...

Überschuldet nicht wirklich, es bleiben wahrscheinlich noch gut 50.000 EUR übrig. nur die derzeitige Tilgung ist halt sehr hoch, die Mieteinnahmen decken das ganze nicht... Daher muss leider verkauft werden...

@flodesign

Warum verzichtet die Mutter, wenn es nicht überschuldet ist? Wenn man das Erbe ausschlägt, bekommt man m.W.n. auch keinen Pflichtteil...

@Mephisto2342

Das ist bei Vor-/Nacherbschaft anders. Als Vorerbin soll die Mutter das Haus halten und instandsetzen sowie die Schulden zahlen und darf danach die Mieteinnahmen für sich verwenden. Das wird sich für die Mutter nicht rechnen. Also schlägt sie das Erbe aus, die Nacherben dürfen das Haus verwerten (verkaufen), um die Schulden loszuwerden. Wenn noch Geld bleibt, kann die Mutter (Vorerbin) hiervon den Pflichtteil bekommen.