Erbrecht (Verzicht auf´s Vorerbe)
Hallo Zusammen,
vielleicht weis jemand Rat.
Meine Oma ist vor kurzem verstorben und hat meine Mutter (Tochter) als Vorerbin und mich und meine Geschwister (Enkel) als Nacherben eingesetzt.
Meine Mutter verzichtet jetzt auf das Vorerbe. Also geht das Erbe auf uns über. Da meine Oma auf Ihren Immobilien noch hohe Schulden hat und wir die Raten nicht tilgen können müssen wir verkaufen.
Jetzt zur eigentlichen Frage, wenn meine Mutter auf das Vorerbe verzichtet, steht ihr bei einem Verkauf der Immobilien noch ein Pflichtanteil zu?
Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung! ;-)
3 Antworten
Jetzt zur eigentlichen Frage, wenn meine Mutter auf das Vorerbe verzichtet, steht ihr bei einem Verkauf der Immobilien noch ein Pflichtanteil zu?
Die Mutter hat grundsätzlich, da es sich um ein Beschwertes Erbe handelt, auch nach einer Erbausschlagung Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pflichtteil richtet sich nach den Wert des Erbes zum Zeitpunkt des Erbfalls. Ob das Haus verkauft wird oder nicht ist für den Pflichtteil als solches nicht von Belang. Bei einen zeitnahen Verkauf an neutrale Dritte kann man aber in der Regel unterstellen, das der Verkaufspreis den Wert des Hauses entspricht.
Schulden mindern natürlich den Wert des Erbes. Ebenso wie die Kosten der Beerdigung, welche vom Erben zu tragen sind.
Man beachte, das der Pflichtteil eine Forderung ist, die der Berechtige stellen kann ( aber nicht muß). Ferner unterliegt sie der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren.
Überschuldet nicht wirklich, es bleiben wahrscheinlich noch gut 50.000 EUR übrig. nur die derzeitige Tilgung ist halt sehr hoch, die Mieteinnahmen decken das ganze nicht... Daher muss leider verkauft werden...
Möglicherweise lohnt es sich hier den Kredit zu verändern, sprich durch einen anderen Kredit abzulösen. Hängt davon ab, ob und wann der Kredit gekündigt werden kann. Dies beeinflusst natürlich auch den Wert des Nachlasses und damit den Pflichtteil.
Ja, § 2306 BGB, Deine Mutter muss aber die Fristen einhalten, sowohl für die Ausschlagung als auch für die Forderung des Pflichtteils.
Ähm, wenn das Erbe überschuldet ist, kann es auch keinen Pflichtteil geben...