Erbe unterschlagen?!

16 Antworten

1. Dein Erbteil wurde nicht unterschlagen, sondern von den Erziehungsberechtigten verwaltet.

2. Deine Eltern konnten über das Erbe, auch deinen Erbteils daran, frei verfügen.

3. Wer 15 (!) Jahre nach seiner eigenen Verfügungsgewalt nach seinem Erbteil sucht, sollte sein Verhalten mal hinterfragen.

4. Bevor hier kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genommen oder gar gerichtliche Auseinandersetzung gesucht wird, solltest du dich eher mal fragen, was deine Eltern dir alles in den letzten Jahren haben zukommen lassen oder für dich bezahlt haben (Auto, Möbel, Ausbildung,...) - kann gut sein, dass sie das von Omas Sparbuch genommen haben, dass dir zugedacht war :-)

5. Sich mit den Eltern grundlos zu zerstreiten, ist keine gute Idee - du sucht vielleicht ihren Pflegeplatz aus, bezahlst den aber womöglich, da du u. U. unterhaltsverpflichtet wirst :-)

HTH

G imager761

maaxxi 
Fragesteller
 16.02.2011, 18:44

Ich habe erst JETZT (zufällig) von der Existenz dieses Sparbuches/Erbes erfahren!

sumba  17.02.2011, 21:32
@maaxxi

wenn sie das geld für dich ausgegeben haben und dir davon schuhe oder essen gekauft haben, ist es in deinem sinne ausgegeben worden. also weg

Was thematisierst Du das denn überhaupt?! Jetzt ist es so wie es nunmal ist. Es hätte damals bei der "Umwandlung" eingegriffen werden sollen. Heute gehört das Geld mit zur Vermögensmasse Deiner Eltern, die Dir sowieso irgendwann irgendwas hinterlassen.

Wenn Du vorab Geld benötigst, kannst Du zu gebener Zeit zusammen mit Deiner Partnerin / Deinem Partner sicher gute Überzeugungsarbeit dahingehend leisten, daß es besser ist, das Geld mit noch warmen Händen zu verschenken und Euch Starthilfe zu leisten.

maaxxi 
Fragesteller
 16.02.2011, 15:26

Damals bei der "Umwandlung" wußte ich aber nichts von dem Erbe!!

Überzeugungsarbeit??? Oh - da kennst Du aber meine Eltern nicht!

ThomasBeh  17.02.2011, 08:08
@maaxxi

Mein Beileid, wenn das so ist! Das riecht nach Streit.

hey maaxxy

hier biste falsch aber nen tip von nem jungen 22 grade.die erbschaft ist abgewickelt aber beim amtsgericht über den nachlass eine akte und die kannst du einsehen wenn es da echt sowas wie du meinst fehl gelaufen ist aber denke mal merkwürdig nach so vielen jahren und sicher sind deine eltern nun in etwas schieflage wenn es so istn.versuche die infos und einsicht zu bekommen.sollte es dir nicht möglich sein dann über einen anwalt-aber bedenke lohnt es sich diesen aufwand zu betreiben-aber wenns so ist viel erfolg-dir auch um klarheit zu bekommen-lieben grusss--janpi

es wäre wichtig zu wissen wie ein vorhandenes Testament diesbezüglichen Wortlaut hat. Nur dann kann man hier antworten. Könnte durchaus sein, dass deine Eltern als Vorerben spez. für dieses Sparbuch und du als Nacherbe bei Volljährigkeit eingesetzt bist. Da gibt es noch den beschränkten od. unbeschränkten Vorerben. Test des Testamentes ist hier die Basis.

Es wird mit Sicherheit eine Nachlass-Akte beim Nachlassgericht liegen. Dort kannst du Einsicht nehmen. Sollte dort stehen, dass das Sparbuch auf deinen Namen lief, hast du zumindest Beweise.

Nur solltest du überlegen, ob du wirklich einen Bruch riskieren willst, weil du deine Eltern des Diebstahls oder der Unterschlagung von Erbanteilen unterstellen willst.

Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, einen Rechtsanwalt zu nehmen, der sich auf das Erbrecht spezialisiert hat.