Erbanteil Auto

6 Antworten

Unabhängig vom Güterstand, aber nur als gesetzlicher (nicht als testamentarischer) Erbe erhält der Ehegatte vorweg als sogenannten "Voraus" die gemeinschaftlich genutzten Haushaltsgegenstände wie zum Beispiel Möbel, Geschirr, Bilder, Familienauto (!!!) etc. und die Hochzeitsgeschenke, § 1932 BGB.

http://www.brennecke.pro/175482/Einfuehrung-ins-Erbrecht-Teil-1-Die-gesetzliche-Erbfolge-5-3-Guetertrennung-und-Voraus-der-Ehegatten


die tochter aus 1. Ehe bekommt gar nichts .... das Familen auto gehört sowieso zu 1/2 dem überlebenden Ehegatten und den Rest bekommt der Überlebende als Voraus nach § 1932 BGB ....

ist also seins .... und der Verkaufserlös damit auch ....

Ein gemeinsames Auto dürfte meiner Meinung nach der überlebende Ehegatte allein behalten.

Neben einem Abkömmling (hier der Tochter) erbt ein Ehegatte 1/2, § 1931 Abs. 1 und Abs. 3 iVm § 1371 Abs. 1 BGB. Da das Auto gemeinsam angeschafft wurde, erbt man auch nur den halben Anteil an dem Auto. Zu Deutsch: Das Auto gehört dem Ehegatten als Erben zu 3/4 und der Tochter zu 1/4.

Dann gab es wohl kein Testament, was natürlich in solchen Fällen immer sinnvoll wäre.

Das Auto gehörte beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen. Also gehört schon mal dem überlebenden Teil die Hälfte. Die andere Hälfte des Verstorbenen wird nun geteilt. Die eine Hälfte davon bekommt der Überlebende, die andere Hälfte die Tochter.

Lohnt es sich denn überhaupt hier von Erbanteil zu reden? War es ein Luxusauto? Du hast doch auch Kosten für die Bestattung usw. gehabt. Habt ihr kein Testament gemacht? Also Erbanteil vom Auto habe ich noch nie gehört und kann dazu leider nichts sagen.

Reinerxxx 
Fragesteller
 05.01.2013, 10:21

nein, es war kein Luxusauot, sondern ein Ford Focus, aber ziemlich neuwertig, der Erlös des Verkauf lag bei 9.500,- Euro